Für Kinder ab acht Wochen bzw. ab sechs Monaten (je nach Einrichtung)
Kinder unter drei Jahren werden zunehmend auch in Kindergärten betreut. Aufgenommen werden in der Regel Kinder ab zwei Jahren. Einige Kindergärten haben für die Betreuung ihrer unter Dreijährigen eigene Gruppen eingerichtet. Einzelheiten erfahren Sie bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder bei sonstigen Einrichtungsträgern.
Kinder ab drei Jahren besuchen bis zu ihrer Einschulung den Kindergarten. In allen Städten und Gemeinden des Landkreises gibt es mindestens einen Kindergarten.
Betreuung für Schulkinder bieten einige Kindergärten, die Kinderhorte, die Mittagsbetreuung an Grundschulen sowie die Nachmittagsbetreuung an weiterführenden Schulen an.
Erst- und Zweitklässler können nach dem Unterricht in vielen Fällen weiterhin in dem Kindergarten betreut werden, den sie bis zur Einschulung besucht haben. Einige Kindergärten bieten eine hortähnliche Betreuung, d. h. eigener Gruppenraum für Schulkinder, altersspezifische Angebote und Unterstützung bei den Hausaufgaben. Hortähnliche Betreuung wird angeboten in Burgthann, Feucht, Henfenfeld, Hersbruck, Röthenbach a. d. Pegnitz, Pommelsbrunn, Schwarzenbruck und Winkelhaid. Einzelheiten erfahren Sie bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder bei sonstigen Einrichtungsträgern.
Kinderhorte betreuen in der Regel Kinder im Grundschulalter, im Einzelfall auch ältere Kinder. Geboten werden Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung in Neigungsgruppen und im freien Spiel.
Landratsamt Nürnberger Land
- Amt für Familie und Jugend -
Evelyn Kittel-Kleigrewe
Tel. (0 91 23) 9 50 - 6467
Mo - Do 8 bis 15 Uhr

