- den Fahrzeugbrief mit geänderten Angaben (Ziffer 1: Oldtimerfahrzeug) oder ein Gutachten über die Abnahme gemäß § 23 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder entsprechende Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil II
- den Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I, falls das Fahrzeug bereits zugelassen ist
- das / die Kennzeichenschild(er) soweit das Fahrzeug zugelassen ist
beziehungsweise
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- Prüfbuch oder Prüfbericht über Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
- Versicherungsbestätigung als elektronische Versicherungsnummer (eVB - Nummer)
- den Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin beziehungsweise des künftigen Halters
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt.
Die Gebühr beträgt 27,40 - 43,30 Euro.
Für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens fallen zusätzlich 10,20 Euro an.