Die Gebühr hierfür beträgt 11,00 Euro.
Die Kennzeichenschilder müssen nach Ablauf nicht zurückgebracht werden. Sie müssen sich die zugeteilten Kennzeichen auf eigene Kosten fertigen lassen.
Hinweis: Kurzzeitkennzeichen werden nur bei nachgewiesenem Bedarf ausgegeben.
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung können von im Kfz-Gewerbe tätigen Händler(innen) und Handwerker(innen) beantragt werden.
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Antrag__Kurzzeitkennzeichen.doc Antrag auf Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens |
30 K |
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Merkblatt_erforderliche_Unterlagen.doc Merkblatt erforderliche Unterlagen |
59 K |
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Vollmacht |
35 K |