08.09.2010
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Landkreis Nürnberger Land

Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung für Überführungs- und Probefahrten

Erforderliche Unterlagen

Die Gebühr hierfür beträgt 11,00 Euro.

Die Kennzeichenschilder müssen nach Ablauf nicht zurückgebracht werden. Sie müssen sich die zugeteilten Kennzeichen auf eigene Kosten fertigen lassen.

 

Hinweis: Kurzzeitkennzeichen werden nur bei nachgewiesenem Bedarf ausgegeben.

 

Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung können von im Kfz-Gewerbe tätigen Händler(innen) und Handwerker(innen) beantragt werden.

 

Formulare und Merkblatt

Antrag__Kurzzeitkennzeichen.doc

Antrag auf Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens

30 K

Merkblatt_erforderliche_Unterlagen.doc

Merkblatt erforderliche Unterlagen

59 K

Vollmacht-DA4.doc

Vollmacht

35 K