Ihr Reisebüro oder der ADAC geben Auskunft darüber in welchen Ländern ein internationaler Führerschein zusätzlich zum Kartenführerschein notwendig ist.
Erst bei Besitz des EU-Kartenführerscheines kann ein internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Sollten Sie noch einen „Altführerschein“ besitzen wird der internationale Führerschein in Verbindung mit dem EU-Kartenführerschein ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung des EU-Führerscheins nicht am Tag der Antragstellung des internationalen Führerscheines erfolgen kann.
Die Ausstellung eines internationalen Führerscheines erfolgt direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Nürnberger Land
Folgende Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
Antragsformular: Internationaler Führerschein - siehe unten -
Die Ausstellungsgebühr für den internationalen Führerschein beträgt 14,00 €.
Bei Besitz eines „Altführerscheines“ wird für den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 24,00 € erhoben.
Der internationale Führerschein wird bei Vorbesitz des EU-Scheines sofort durch das Landratsamt Nürnberger Land ausgestellt werden.
Die Beantragung des internationalen Führerscheines und des EU-Scheines sollte rechtzeitig vor Reiseantritt erfolgen. Der internationale Führerschein hat ab dem Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von drei Jahren.
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Internationaler_Fuehrerschein.DOC Antrag Internationaler Führerschein (Word 2000 Format) |
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Internationaler_Fuehrerschein.pdf Antrag Internationaler Führerschein (Adobe PDF Format) |
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