Wenn Ihnen ein Kennzeichen gestohlen wurde oder Sie es verloren haben, müssen Sie eine Umkennzeichnung umgehend beantragen. Nur so kann nach dem Kennzeichen polizeilich gefahndet werden und ein Missbrauch wird ausgeschlossen. Erstatten Sie also unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.
Bitte bedenken Sie: Ohne Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht fahren.
Bei Beschädigung oder Unlesbarkeit der Schilder oder wenn sich eine Plakette vom Kennzeichen abgelöst hat, müssen Sie die Stempelplakette in der Kfz-Zulassungsstelle erneuern lassen.
Sollten die bisherigen Kennzeichen keine Euro-Kennzeichen sein, sind immer beide Kennzeichen zu erneuern, auch wenn nur ein Schild nachgestempelt werden müsste.
Für eine spätere internetbasierte Außerbetriebsetzung müssen beide Kennzeichen sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II mit dem Sicherheitscode versehen sein.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierte Bank die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugbrief) einbehalten hat, wenden Sie sich bitte an die Bank damit diese die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in der Zulassungsbehörde in Lauf an der Pegnitz vorlegen kann.
Die Verwahrung von finanzierten Fahrzeugbriefen kann nur ausschließlich in der Hauptstelle vorgenommen werden. Die Außenstellen verfügen über diese Möglichkeit nicht.
Bitte senden die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an:
Landratsamt Nürnberger Land
Sachgebiet 34.1
91205 Lauf a. d. Pegnitz
Sie benötigen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- das / die Kennzeichenschild(er) soweit vorhanden
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Kennzeichendiebstahl oder Verlust)
- Diebstahlanzeige oder Anzeigenbestätigung (Aktenzeichen) der örtlichen deutschen Polizeidienststelle (bei Kennzeichendiebstahl)
Hier können Sie sich Ihr Wunschkennzeichen schon jetzt online reservieren.
Die Online-Terminreservierung ist ausschließlich für die Hauptstelle im Gebäude des Landratsamtes Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz möglich.
Die Gebühr beträgt 2,60 Euro, je Kennzeichen zuzüglich der Kosten für die Plaketten (pro Landratsamtsplakette: 1,20 Euro, Hauptuntersuchungsplakette: 0,50 Euro,
Kraftfahrtbundesamtgebühr: 0,60 Euro).
Die Gebühr für eine Umkennzeichnung beträgt mindestens 28,20 Euro.
Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.
Nicht angegeben sind die Kosten für die Fertigung der Kennzeichen. Diese werden bei privaten Unternehmen im Umfeld der Kfz-Zulassungsbehörden oder im Onlinehandel angeboten. Die Preise sind nicht gesetzlich vorgegeben und können direkt bei einem Schilderladen erfragt werden.
Kfz-Zulassungsstelle Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 12.30 Uhr
Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Am Mittwoch und am Freitag Nachmittag bleibt das Amt geschlossen.
Kfz-Zulassungsstelle Altdorf
Oberer Markt 2 (Kultur-Rathaus)
90518 Altdorf bei Nürnberg
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle Hersbruck
Unterer Markt 1 (Rathaus)
91217 Hersbruck
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr