
Bildungsfonds Nürnberger Land
Richtlinie und Formulare
Jährlich stellt der Landkreis den mit 200.000 Euro gefüllten Bildungsfonds zur Förderung von Bildungsprojekten zur Verfügung (vorbehaltlich der Haushaltssatzung). Bis zum 23. Oktober 2023 können wieder Förderanträge gestellt werden. In den nächsten Wochen befasst sich die aus Pädagog*innen und kommunalen Vertreter*innen zusammengesetzte Steuerungsgruppe mit den eingereichten Anträgen und unterbreitet auf bildungsfachlicher Basis dem Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur als zuständigem politischem Gremium eine Empfehlung zur Förderung eingereichter Anträge. Die Projektantragstellende erhalten danach eine schriftliche Bewilligung oder Ablehnung ihres Antrags (circa Ende Dezember 2023).
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Projektfonds der Bildungsregion Nürnberger Land
Grundsätzliche Fragen zur fachlichen Beurteilung der Projekte
- Innovative Aspekte des Projektes: Inwiefern ist das Projekt für die Einrichtung bzw. Region eine echte Innovation?
- Mehrwert für die Bildungsregion: Inwieweit entsteht durch das Projekt ein besonderer Nutzen für die Bildungsregion?
- Netzwerkgedanke: Inwiefern wird durch das Projekt Vernetzung und Kooperation im Landkreis gefördert?
- Konkreter Bildungseffekt: Welcher konkrete Bildungseffekt ergibt sich für die Projektbeteiligten?
- Nachhaltigkeit: Inwieweit wirkt das Projekt über den Projektzeitraum hinaus?
In der Regel nicht förderfähig sind Maßnahmen, die unter die Zuständigkeit der Sachaufwandsträger*innen fallen und bauliche Maßnahmen wie z. B. die Sanierung von Gebäuden oder Außenanlagen.
Förderantrag
Die Gewährung von Fördermitteln setzt die Stellung eines schriftlichen Antrages voraus, der insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen muss:
- Schriftform unter Verwendung des vom Landkreis bereitgestellten Antragsformulars, unterzeichnet von Antragsteller*in und ggf. Kooperationspartner*innen
- Vollständigkeit der zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen, insbesondere Finanzierungsplan
- Eingang beim Landratsamt Nürnberger Land spätestens bis zum öffentlich bekannt gegebenen Stichtag
Die Förderberechtigten müssen das Projekt im Förderantrag inhaltlich beschreiben und deutlich machen, wie sich die im erfolgten Arbeitsprozess herausgearbeiteten Ziele der Bildungsregion Nürnberger Land darin wieder finden und verwirklicht werden sollen.
Abrechnungsformulare zum Download
- Bestimmungen zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Projektfonds
- Verwendungsnachweis
- Auszahlungsantrag mehrjährige Projekte
- Aufstellung Rechnungen
- Projektdokumentation und Evaluation
Über die zweckentsprechende Verwendung der Zuschüsse ist dem Landkreis Nürnberger Land spätestens 3 Monate nach Abschluss des Projektes eine Projektdokumentation und ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
Soweit von einem anderen öffentlich-rechtlichen Zuschussgebenden Verwendungsnachweise für den gleichen Zweck gefordert werden, genügt deren Vorlage.
Detaillierte Informationen zur Abrechnung geht allen Projektträger*innen per E-Mail kurz nach der Bewilligung zu.
Bei Fragen oder Unklarheiten helfen wir jederzeit gerne weiter.