
LAG Nürnberger Land e.V.
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Nürnberger Land ist ein gemeinnütziger Verein, in dem alle 27 Kommunen des Landkreises, zahlreiche regionale Verbände und viele Bürgerinnen und Bürger zusammengeschlossen sind. Die LAG Nürnberger Land hat ihren Ursprung in der LAG Gesundheitsregion Hersbrucker Land, die sich 2014 auf den gesamten Landkreis ausgedehnt hat. Wir verfolgen gemeinsam das Ziel, den Landkreis mit Hilfe der LEADER-Förderung zu entwickeln und weiter zu vernetzen.
Ziele der LAG sind:
- Erarbeitung und Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie
- Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, der Zusammenarbeit und der Regionalentwicklung im Vereinsgebiet
- Koordination, Vernetzung und Unterstützung von Projekten, die den Zielen der lokalen Entwicklungsstrategie dienen
Gestalten Sie Ihre Heimatregion mit: Werden Sie Mitglied bei der LAG Nürnberger Land. Sie können Ihr Projekt einbringen und bei anderen Projekten mitentscheiden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich nur 10 Euro.
In einem kurzen Film der DVS (Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume) wird einfach und verständlich erklärt, was LEADER ist und wie die Regionalentwicklungsmethode in ihren Grundzügen funktioniert:
Inhalt
Inhalte im Überblick
Offizielle Anerkennung für die Förderperiode 2023 - 2027
Die Lokale Entwicklungsstrategie (LES), mit der sich die LAG Nürnberger Land vergangenes Jahr auf die neue Förderperiode 2023 - 2027 beworben hatte, wurde offiziell vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten genehmigt. Damit bleibt das Nürnberger Land LEADER-Region und kann bis 2027 wieder Projekte im Bereich der nachhaltigen ländlichen Entwicklung unterstützen. Dafür steht ein Gesamtbudget von 1.895.000 Euro zur Verfügung.
Im Mitteilungsschreiben dankt Staatsministerin Michaela Kaniber den Beteiligten der Lokalen Aktionsgruppe für ihr Engagement: "LEADER lebt von Menschen wie Ihnen, die sich mit Herzblut für Ihre Region engagieren! Sie sind das wichtigste Potential für starke ländliche Räume."
Eine Förderung ist momentan allerdings noch nicht möglich, denn zuerst muss die entsprechende Rechtsgrundlage in Kraft treten. Die neue LEADER-Förderrichtlinie befindet sich noch im ministerielle Erarbeitungsprozess. Der genaue Zeitpunkt für die Verabschiedung steht noch nicht fest, ist aber für den Sommer geplant. Auf unserer Website informieren wir Sie über den aktuellen Stand.
25. Sitzung des Vorstandes am 22.03.2023
Unter der Leitung des 2. LAG-Vorsitzenden, Bürgermeister Robert Ilg, fand am 22. März die erste LAG-Vorstandssitzung im neuen Jahr im großen Sitzungssaal des Landratsamts in Lauf statt. Die Sitzung hatte eine lange Tagesordnung. LAG-Manager David Kronenthaler informierte über den aktuellen Stand laufender Projekte, über Ergebnisse der Schlussevaluierung der LEADER-Förderperiode 2014 - 2022 und gab Aufkünfte zur kommenden Förderperiode.
Auch der LEADER-Koordinator für Mittelfranken, Ekkehard Eisenhut, war anwesend und beantwortete dazu einige Rückfragen. Das Ministerium erarbeitet aktuell die neue Förderrichtlinie, voraussichtlich wird im Juli mit der Eröffnung der Antragstellung zu rechnen sein. Damit die LAG offiziell als LEADER-Region für 2023 - 2027 anerkannt wird, gab es noch einige Nachforderungen der EU zu erfüllen und die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) wurde deswegen angepasst.
In der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Vorstand beschließt, die redaktionellen Änderungen der LES, die im Zuge der Nachforderungen durch das LEADER-Qualitätsmanagement erforderlich sind, anzunehmen. Sollten weitere redaktionelle Änderungen vorzunehmen sein, ermächtigt der Vorstand das LAG-Management, diese vorzunehmen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig (15:0) ohne Enthaltungen oder Gegenstimmen.
- Der Vorstand stimmt der Fortschreibung des Neuen Aktionsplans für das Jahr 2023 zu.
Der Beschluss erfolgt einstimmig (15:0) ohne Enthaltungen oder Gegenstimmen.
- Projektentscheidung im Rahmen des Projektes „Unterstützung Bürgerengagement“
Aus dem Folgeantrag (2020) sind kurzfristig Mittel in Höhe von 1.945 Euro durch den Rückzug einer Maßnahme freigeworden, im Gegenzug gab es eine Anfrage aus Hohenstein. Das Einzelprojekt „Wiederbelebung des Hohensteiner Dorfbrunnens (Projektträger Andreas Fuchs) wurde in der Sitzung vorgestellt.
Im Rahmen des LEADER-Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ (Folgeantrag 2020) unterstützt die LAG Nürnberger Land e.V. die Einzelmaßnahme „Wiederbelebung des Hohensteiner Dorfbrunnens“ mit einer finanziellen Zuwendung von max. 1.945 Euro (Nettokosten der nachgewiesenen Rechnungen).
Der Beschluss erfolgt einstimmig (15:0) ohne Enthaltungen oder Gegenstimmen.
Danach wurden für die kommende Förderperiode zwei Projekte vorgestellt. Aus der Gemeinde Leinburg waren deshalb Bürgermeister Thomas Kraußer, der 2. Bürgermeister Günther Kuhn und die Umwelt- und Klimaschutzbeauftragte Dr. Katharina Pöhler da und stellten die Projekte „Mehrgenerationenspielplatz Leinburg“ und „Errichtung eines naturnahen Bikeparks“ vor.

Was ist die LAG Nürnberger Land e.V.?
Die Lokale Aktionsgruppe Nürnberger Land hat ihren Ursprung in der LAG Gesundheitsregion Hersbrucker Land, die sich 2014 auf den gesamten Landkreis ausgedehnt und dementsprechend umformiert hat. Die Mitarbeit und Mitgliedschaft steht dabei allen interessierten juristischen und natürlichen Personen offen.
Aufgaben
Die LAG Nürnberger Land e. V. ist ein Verein zur nachhaltigen Entwicklung des Landkreises Nürnberger Land und für die Erarbeitung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) und deren Umsetzung verantwortlich.
Ziele der LAG sind
- Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie;
- Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung der Kräfte für die Regionalentwicklung im Vereinsgebiet.
- Koordination, Vernetzung und Unterstützung von Projekten, die der Zielsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen.
Gebietskulisse LAG Nürnberger Land e.V.
Mitglieder
Die Lokale Aktionsgruppe ist als eingetragener Verein „LAG Nürnberger Land e.V.“ organisiert und hat derzeit 84 Mitglieder:
Der Landkreis selbst mit allen 27 Kommunen sowie insgesamt 56 Mitwirkende aus den Bereichen Soziales, Kultur, Kunst, Wirtschaft/Handwerk, Gesundheit, Sport, Jugend, Regionalinitiativen, Tourismus, Umwelt/Naturschutz, Energie, Land- und Forstwirtschaft, Bildung und Medien.
Einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt.
Aufbau der LAG Nürnberger Land e.V.
Die Mitgliedschaft im Verein steht allen Vereinen, Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen im Landkreis Nürnberger Land offen. Weiter kann man sich am regionalen Entwicklungsprozess über die Teilnahme an Projektgruppen oder Veranstaltungen beteiligen.
Die LAG Nürnberger Land steht jedem offen - MACHEN SIE MIT!
Sie engagieren sich in der Region oder haben eine Idee für ein Projekt, das zu einem der vier Entwicklungsziele der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) passt?
Dann nutzen Sie unser Beitrittsformular und setzen sich mit dem LAG-Management in Verbindung, um Ihre Projektidee zu erörtern.
Mitglied in der LAG kann jede natürliche oder juristische Person werden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Personenvereinigungen. Zudem befürworten wir die Mitgliedschaft von Frauen und jungen Menschen, die sich aktiv an der Entwicklung der Region beteiligen möchten.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 10 Euro. Alle Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie in der Satzung der LAG Nürnberger Land e.V.
Entscheidungsgremium der LAG Nürnberger Land e.V.
Für die Förderperiode 2014 - 2020 wurde der Vorstand der LAG in der Mitgliederversammlung am 06.02.2014 gewählt und besteht aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern, wovon 7 Mitglieder der Gruppe der kommunalen Gebietskörperschaften und 10 Mitglieder der Gruppe Wirtschafts- und Sozialpartner*innen und andere Vertretende der Zivilgesellschaft zuzuordnen sind.
Den Vorsitz haben Herr Landrat Armin Kroder (1. Vorsitzender) und Herr Bürgermeister Robert Ilg (2. Vorsitzender) inne.
In der Mitgliederversammlung am 28.10.2021 wurde der Vorstand der LAG Nürnberger Land für die Dauer von 3 Jahren neu gewählt:
Interessengruppe Öffentlicher Sektor:
- Landkreis Nürnberger Land (1. Vorsitzender der LAG)
- Stadt Altdorf b. Nürnberg
- Stadt Hersbruck (2. Vorsitzender der LAG)
- Stadt Lauf a. d. Pegnitz
- Gemeinde Reichenschwand
- Markt Schnaittach
- Gemeinde Schwarzenbruck
Weitere Interessengruppen:
Gesundheit, Jugend & Soziales
- Caritasverband Nürnberger Land e.V.
- Diakonie NAH e.V.
- Kreisjugendring Nürnberger Land e.V. (Jugendvertreterin)
- Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH
- Lionsclub Altdorf
Natur, Klima, Land- & Forstwirtschaft
- Bayer. Bauernverband Kreisverband Nürnberger Land (Schriftführerin)
Kultur & Sport
- Kulturverbund Nürnberger Land e.V.
Wirtschaft
- Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
- Medienverbund Nürnberger Land GmbH & Co. KG
- Raiffeisenbank im Nürnberger Land eG (Kassier)
Das Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppe beschließt, ob ein Projekt über LEADER-Mittel gefördert wird. Er stimmt sich regelmäßig in öffentlichen Sitzungen über Projektideen ab, legt Prioritäten zur Umsetzung der LES fest und stimmt der Aufnahme neuer Vorhaben zu.
LAG-Geschäftsstelle und -Management
Sie haben eine Idee für ein Projekt oder Fragen zur LAG? Wir unterstützen und beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie einen Termin - wir freuen uns auf Ihre Ideen und Anregungen!
Das LAG-Management
- ist Schnittstelle zwischen engagierten Bürger*innen sowie Akteuren und Akteurinnen aus Verbänden, Wirtschaft und Politik;
- berät Antragstellende von der ersten Projektidee bis zum förderfähigen Projektvorhaben und dessen Einbringung in das Entscheidungsgremium.
Aufgabenschwerpunkte des LAG-Managements
- Geschäftsführung der LAG (Lokale Aktionsgruppe) Nürnberger Land e.V.
- Koordinierung des LEADER-Prozesses und Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)
- Betreuung und Vernetzung von Projektträger*innen und regionalen Aktiven
- Unterstützung bei Projektentwicklung, Antragstellung und Abwicklung der Maßnahmen
- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (z.B. LAG-Sitzungen, Infoveranstaltungen, Workshops)
- Vernetzung mit anderen LEADER-Regionen
- Kontakt und Zusammenarbeit mit Förderstellen
- Öffentlichkeitsarbeit
Förderprogramm LEADER 2014 - 2022
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union (EU) und des Freistaates Bayern zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Regionalentwicklung. Mit LEADER werden umfassende, innovative und partnerschaftliche Ansätze zur nachhaltigen Stärkung ländlicher Regionen gefördert. Dabei geht es um Aspekte wie Nachhaltigkeit, Zusammenarbeit und eine aktive Bürgergesellschaft.
Was ist LEADER?
LEADER ist die Abkürzung des französischen "Liaison entre actions de développement de l'économie rurale" und wird übersetzt mit "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung des ländlichen Raums".
LEADER ist ein Förderprogramm der EU, mit dem seit 1991 innovative Projekte im ländlichen Raum gefördert werden. So kann das Potential einer Region viel besser genutzt werden und erheblich zur Entwicklung der Region beitragen.
LEADER ist ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung, der es Menschen vor Ort ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten. So kann das Potential einer Region besser für deren Entwicklung genutzt werden.
Kernelemente des LEADER-Ansatzes
- Lokale Entwicklungsstrategie: Die Entwicklungsstrategie (Entwicklungskonzept) ist die inhaltliche Grundlage für die Projektaktivitäten und die Entwicklung der Region/ LAG.
- Bürgerbeteiligung (Bottom-Up): Lokale Akteurinnen und Akteure wie die Bevölkerung im Allgemeinen, wirtschaftliche und soziale Interessengruppen sowie repräsentative öffentliche und private Institutionen, sind aktiv an der Regionalen Entwicklungsstrategie, an der Auswahl der Projekte in ihrer Region beteiligt und eingebunden.
- Lokale Aktionsgruppe (LAG) ist ein Netzwerk von Bürger*innen, Gemeinden und Organisationen aus der Region und damit Motor der regionalen Entwicklung. Sie muss zu 50 % aus Wirtschafts- und Sozialpartnern bestehen. Das sind alle Mitglieder der LAG, die weder in der öffentlichen Verwaltung noch in der Kommunalpolitik tätig sind.
- Innovation: Die Region kann innovative Projekte auf den Weg bringen, die woanders nicht gefördert werden.
- Integrierte und multisektorale Aktionen: Verschiedene Akteur*innen und Sektoren (Wirtschaft, Sozial, Kultur, Umwelt…) sind miteinander verknüpft und agieren gemeinsam.
- Kooperation: Die LEADER-Regionen haben die Möglichkeit, mit anderen Regionen gemeinsam Kooperationsprojekte umzusetzen.
- Vernetzung: Der Vernetzungsgedanke spielt eine große Rolle innerhalb einer Region: Vernetzung von Themen, Institutionen und Firmen und vor allem: Menschen.
In einem kurzen Film der DVS (Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume) wird einfach und verständlich erklärt, was LEADER ist und wie die Regionalentwicklungsmethode in ihren Grundzügen funktioniert.
Förderrichtlinie LEADER 2014 - 2022
Die Förderrichtlinie selbst finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Bei einer Antragstellung ist unbedingt das Merkblatt zum LEADER-Förderantrag in der aktuellen Fassung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu beachten!
Die wichtigsten Eckpunkte aus der LEADER-Förderrichtlinie 2014 - 2022 finden Sie hier zusammengefasst:
Aktuelle Informationen zur Förderperiode 2014 - 2022
Es wurde entschieden, die aktuelle Förderperiode um ein Jahr zu verlängern, sodass im sogenannten „Übergangsjahr“ 2021 weiterhin Projektanträge gestellt werden können. Zum aktuellen Zeitpunkt müssen alle Projekte daher bis Ende 2023 umgesetzt sein.
Die LAG Nürnberger Land e.V. hat im Jahr 2021 allerdings kein eigenes Budget mehr, sondern muss Projekte in LAG-Sitzungen „unter Vorbehalt“ beschließen und sich im Anschluss projektweise bewerben. Die Fördergelder werden dann vom Ministerium aus einem bayernweiten Fördertopf vergeben.
Zu beachten gilt bei diesem Verfahren, dass ein Beschluss durch das LAG-Gremium erst gefasst werden kann, wenn das geplante Projekt bewilligungsreif ist, das heißt, wenn alle nötigen Unterlagen bereits vorbereitet sind, sodass der Förderantrag direkt im Anschluss an die Beschlussfassung eingereicht werden kann. Ansonsten würde der Weg für andere Projekte der LAG blockiert werden.
Fördervoraussetzungen
- Projekt liegt grundsätzlich im Gebiet einer LAG.
- Projekt dient zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) einer LAG.
- Projekt hat im Projektauswahlverfahren der LAG die Mindestpunktzahl erreicht und ist von der LAG befürwortet worden.
Mögliche Antragstellende
Anträge können von …
- juristischen Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen staatliche Behörden),
- juristischen Personen des privaten Rechts,
- natürlichen Personen,
- Personengesellschaften,
gestellt werden, die im Gebiet der LAG ansässig oder dafür zuständig sind.
Das Gebiet der LAG Nürnberger Land umfasst den gesamten Landkreis Nürnberger Land.
Förderung und Fördersätze
Die LEADER-Förderung ist eine Projektförderung, die im Wege der Anteilsfinanzierung Zuschüsse gewährt. Dabei gelten je nach Vorhaben unterschiedliche Fördersätze:
- bis zu 30 % bei produktiven Investitionen (Investitionen zur Gewinnerzielung)
- bis zu 50 % bei sonstigen Projekten
- bis zu 60 % bei Kooperationsprojekten zwischen mehreren LAGs (gebietsübergreifende produktive Projekte bis zu 40 %)
- bis zu 70 % bei transnationalen Kooperationsprojekten (gebietsübergreifende produktive Projekte bis zu 40 %)
Förderfähige Kosten sind …
- Ausgaben, die durch Rechnung i.S.d. § 14 Umsatzsteuergesetz bzw. gleichwertige Belege nachgewiesen werden (abzgl. Skonti, Boni, Rabatte).
- Eigenleistungen (nur bei geeigneten investiven Projekten von Körperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts, Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen und nur unter bestimmten Voraussetzungen).
Nicht förderfähig sind ...
- Umsatzsteuer
- Ersatzbeschaffungen, Reparaturen und laufende Betriebsausgaben (z.B. Telefon, Mieten, Pachten, Betriebsmittel, Zinsen, Leasingkosten etc.)
- Kommunale Regiearbeiten, Bauhofleistungen.
- Druckerzeugnisse, die nicht kostenlos abgegeben werden.
- Erwerb von gebrauchter Technik und Ausstattung (Ausnahmen: Exponate, hist. Baustoffe etc. wenn sie als typischer Bestandteil zum Gesamtprojekt gehören).
- Projekte zur Erzeugung von in Anhang I des AEUV genannten Produkten
- Behördliche Gebühren sowie Zölle
Weitere Förderbeschränkungen:
Es darf sich bei einem Projekt nicht ausschließlich um Grunderwerb handeln. Bei Erwerb von bebauten oder unbebauten Grundstücken als Bestandteil eines LEADER-Projektes werden Ausgaben für den Grunderwerb max. bis zu einer Höhe von 10 % der insgesamt zuwendungsfähigen Ausgaben anerkannt.
Weitere Bestimmungen
- Die Kostenermittlung ist beispielsweise durch Kostenangebote, detaillierte Kostenberechnung einer sachverständigen Stelle oder Erfahrungswerte zu begründen.
- Markterkundungen (i.d.R. mind. 3 Angebote) sind ab einem Netto-Auftragswert von 2.500 Euro erforderlich, soweit die Vergabebestimmungen (VOL/A, VOB/A) nicht anzuwenden sind.
- Die zeitliche Bindung des Zuwendungszwecks endet bei Bauten, baulichen Anlagen und Erwerb von Grundstücken zwölf Jahre, bei sonstigen geförderten Gegenständen fünf Jahre nach der Schlusszahlung.
Wichtiger Hinweis: Projekte dürfen vor der Bewilligung grundsätzlich nicht begonnen werden!
Alle Informationen sind ohne Gewähr!
Bei Fragen zur LEADER-Förderung helfen wir Ihnen gerne weiter!
Offizielle Anerkennung für die Förderperiode 2023 - 2027
Die Lokale Entwicklungsstrategie (LES), mit der sich die LAG Nürnberger Land vergangenes Jahr auf die neue Förderperiode 2023 - 2027 beworben hatte, wurde offiziell vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten genehmigt. Damit bleibt das Nürnberger Land LEADER-Region und kann bis 2027 wieder Projekte im Bereich der nachhaltigen ländlichen Entwicklung unterstützen. Dafür steht ein Gesamtbudget von 1.895.000 Euro zur Verfügung.
Im Mitteilungsschreiben dankt Staatsministerin Michaela Kaniber den Beteiligten der Lokalen Aktionsgruppe für ihr Engagement: "LEADER lebt von Menschen wie Ihnen, die sich mit Herzblut für Ihre Region engagieren! Sie sind das wichtigste Potential für starke ländliche Räume."
Eine Förderung ist momentan allerdings noch nicht möglich, denn zuerst muss die entsprechende Rechtsgrundlage in Kraft treten. Die neue LEADER-Förderrichtlinie befindet sich noch im ministerielle Erarbeitungsprozess. Der genaue Zeitpunkt für die Verabschiedung steht noch nicht fest, ist aber für den Sommer geplant. Auf unserer Website informieren wir Sie über den aktuellen Stand.
LAG Nürnberger Land e.V. reicht neue Lokale Entwicklungsstrategie ein
Am 15. Juli hat das LAG-Management in Neustadt a.d. Aisch dem LEADER-Koordinator für Mittelfranken und Bamberg Ekkehard Eisenhut zusammen mit anderen LAGs die neue Lokale Entwicklungsstrategie (LES) überreicht. Damit bewirbt sich die LAG auf die neue LEADER-Förderperiode 2023 - 2027.
Aktuell wird die LES von den LEADER-Koordinatoren in Bayern gesichtet. Ende des Jahres wird mit einer Entscheidung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) zu rechnen sein, ob das Nürnberger Land auch in der neuen Förderperiode LEADER-Region bleibt.
Im Rahmen der neuen Förderperiode war die LAG Nürnberger Land in den letzten Wochen mehrmals in den Medien vertreten:
- Beitrag im Franken Fernsehen über die Förderung ländlicher Räume (LAG und ILE im Nürnberger Land)
- Kurzer Fernsehbeitrag in der Frankenschau aktuell (BR) über die erste Regionalkonferenz der LAG (ab Minute 5:25)



Sie haben eine Projekt- oder Konzeptidee und wollen eine Förderung beantragen? Für eine erste Einordnung ist es sinnvoll, möglichst bald das LAG-Management hinzuzuziehen und die Projektidee in einem Gespräch zu erörtern.
Wie beantragt man ein LEADER-Projekt?
Grundsätzlich kann man jede Idee in den LEADER-Prozess einbringen, wenn sie mit den Entwicklungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie vereinbar ist.
Die nächsten Schritte:
- Sie erstellen mittels Formblatt eine Projektbeschreibung.
- Das LAG-Management prüft die Förderfähigkeit zusammen mit dem AELF und erstellt eine Checkliste für das Entscheidungsgremium.
- Sie präsentieren das Projekt dem Entscheidungsgremium.
- Das Entscheidungsgremium bewertet das Projekt und fasst einen Beschluss.
- Sie fertigen zusammen mit dem AELF und dem LAG-Management einen Projektantrag.
- Das Fachzentrum Diversifizierung und Strukturentwicklung am AELF Uffenheim prüft den Antrag auf formale Richtigkeit und Kompatibilität mit den LEADER-Richtlinien. Sind alle Antragsunterlagen lücken- und fehlerlos, wird im Normalfall ein entsprechender Förderbescheid an Sie und die LAG gehen. Mit Vorliegen dieses Zuwendungsbescheides kann mit der Projektumsetzung begonnen werden.
Von der Projektidee zur Umsetzung
Voraussetzungen für Leader-Projekte
Projekte bzw. Maßnahmen müssen folgende Leader-Kriterien einhalten:
- im Gebiet einer LAG liegen (wenn Umsetzung außerhalb, Begründung erforderlich, dass Projekt dem LAG-Gebiet dient)
- besondere Bedeutung und nachvollziehbaren Nutzen für das LAG-Gebiet aufweisen, Projektpartner*innen, Vernetzung und Zusammenarbeit
- Bevölkerung muss über die LAG (bottom-up) eingebunden sein
- positiver Beitrag zur Nachhaltigkeit ist gegeben (z. B. in den Bereichen Ökologie/Umwelt, Klima, Ökonomie, Kultur, Soziales/Demografie)
- klare Zuordnung zu einem LES-Entwicklungs- und Handlungsziel
- positiver Beschluss des LAG-Entscheidungsgremiums liegt vor
Das Projektauswahlverfahren ist in der LES und der Geschäftsordnung der LAG genau festgelegt.
Der LAG-Steuerkreis entscheidet aufbauend auf den Projektauswahlkriterien, ob sich ein Projekt für die LEADER-Förderung eignet.

Das Entscheidungsgremium der LAG Nürnberger Land e.V. hat folgende Projekte
zur Förderung im Rahmen des EU-Förderprogramms LEADER 2014 - 2022 befürwortet:
Förderung von Kleinprojekten zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
Zur Unterstützung von Kleinprojekten aus dem Bereich „Bürgerengagement“ können auch Fördermittel im Rahmen von LEADER bei der LAG Nürnberger Land beantragt werden.
Gefördert werden lokale Projekte, z.B. von Vereinen, gemeinnützigen Einrichtungen, Schulen oder Jugendgruppen, die zur Stärkung des Ehrenamtes im Landkreis beitragen.
Die maximale Förderung einer Einzelmaßnahme beträgt 2.000 €. Mehr ...
Termine 2023
Einmal jährlich findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt:
Montag | 31.07.2023 | 16.00 bis 17.30 Uhr
Das von den Mitgliedern gewählte Entscheidungsgremium trifft sich zwei- bis vier Mal im Jahr:
Montag | 31.07.2023 | 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch | 11.10.2023 | 14.00 bis 16.00 Uhr
Die Örtlichkeiten werden rechtzeitig mitgeteilt.
Die Sitzungen der LAG Nürnberger Land e.V. sind öffentlich.
Antragsweg → von der Projektidee zur Umsetzung
Beitrittserklärung → werden Sie Mitglied in der LAG!
Projektbeschreibung → Beantragen Sie eine Förderung zu Ihrer Projekt- oder Konzeptidee!
Satzung der LAG Nürnberger Land e.V.
Geschäftsordnung für das LAG Entscheidungsgremium
Lokale Entwicklungsstrategie (LES)

Verantwortlich für die Umsetzung in Bayern ist das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Weitere Informationen: www.leader.bayern.de
Datenschutzerklärung
A) Allgemeine Information
Kontaktdaten des Verantwortlichen
1. Vorsitzender der LAG Nürnberger Land e.V.
Landrat Armin Kroder
Waldluststraße 1 | 91207 Lauf a. d. Pegnitz
E-Mail lag@nuernberger-land.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben, insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Projektberatung und die Information der Öffentlichkeit. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit nicht anders angegeben, aus Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten. Eine genaue Auflistung der einzelnen Verarbeitungstätigkeiten mit entsprechender Gesetzesgrundlage finden sie hier.
Empfänger*innen von personenbezogenen Daten
Die Verarbeitungstätigkeiten erfolgen i.d.R. durch das LAG-Management:
David Kronenthaler
LAG-Management
Waldluststraße 1 | 91207 Lauf a. d. Pegnitz
Telefon 09123 950 6705 | E-Mail d.kronenthaler@nuernberger-land.de
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten.
Ihre Rechte
Soweit wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten, stehen Ihnen als Betroffene*r nachfolgende Rechte zu:
- Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO). Zu diesem Zwecke nehmen Sie Kontakt zum LAG-Management auf.
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
- Wenn Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO). Wenn Sie eine Beschwerde einreichen oder einen Antrag bezüglich Ihrer Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO stellen möchten, können Sie dieses Online-Formular des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht nutzen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Dieses können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht
Postanschrift Postfach 1349 | 91504 Ansbach
Adresse Promenade 18 | 91522 Ansbach
Telefon 0981 1800930 | Telefax 0981 180093800
E-Mail poststelle@lda.bayern.de
www.lda.bayern.de
Für Beschwerden nutzen Sie bitte das Online-Formular.
B) Informationen zum Internetauftritt
Technische Umsetzung
Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online GmbH betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch das
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1 | 91207 Lauf a. d. Pegnitz
E-Mail poststelle@nuernberger-land.de
mit technischer Unterstützung durch die
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Kieslingstraße 76 | 90491 Nürnberg
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und
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Industriestraße 25 | 91710 Gunzenhausen
E-Mail info@hetzner.com
verarbeitet.
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• Datum und Uhrzeit der Anforderung
• Name der angeforderten Datei
• Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
• Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
• verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
• vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
• übertragene Datenmenge.
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