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Förderung von Kleinprojekten
zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements

Die LAG Nürnberger Land fördert im Rahmen des LEADER-Projektes "Unterstützung Bürgerengagement" Kleinprojekte (sog. Einzelmaßnahmen), die das bürgerschaftliche Engagement in unserer Region stärken und einen Beitrag zu mindestens einem der Entwicklungsziele der LES beitragen. Somit sollen Projekte auf möglichst unbürokratischem Wege gefördert werden. Die Anerkennung und Wertschätzung von Ehrenamtlichen ist dabei sehr wichtig.

90 % der Mittel werden dabei durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finanziert, 10 % steuert die LAG selbst bei. Die maximale Förderung einer Einzelmaßnahme beträgt 2.000,00 €.

Hier geht es zu den bisher geförderten Kleinprojekten.

Sie haben eine Projektidee?

Wenn Sie sich als lokale Akteurin/lokaler Akteur (z.B. Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, Schulen, Jugendgruppen) eine Einzelmaßnahme im Rahmen des Projekts "Unterstützung Bürgerengagement" fördern lassen möchten, können Sie mit Hilfe des Formulares eine Anfrage an das LAG-Management Nürnberger Land per Mail (lag@nuernberger-land.de) stellen. Diese wird anschließend durch das LAG-Management anhand der Regelungen zum Projekt Unterstützung Bürgerengagement vorgeprüft.

Nach erfolgreicher Vorprüfung wird die Anfrage an das LAG-Entscheidungsgremium weitergeleitet, dieses entscheidet über die Einzelmaßnahme.
Bei positiver Entscheidung über die Unterstützung wird eine Zielvereinbarung zwischen der LAG Nürnberger Land und den Projektträger*innen abgeschlossen. Die Einzelmaßnahme muss dann innerhalb eines Jahres umgesetzt sein.

Wiederkehrende Maßnahmen oder Veranstaltungen von regionalen Aktiven sind von einer erneuten Unterstützung ausgeschlossen. Mit dem LEADER-Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ sollen möglichst viele neue und verschiedene Maßnahmen, Aktivitäten und Ansätze gefördert werden. Das bedingen auch die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel.

Was kann gefördert werden?

Projekte,

  • die das bürgerschaftliche Engagement stärken.
  • die im Gebiet der LAG Nürnberger Land (Landkreis Nürnberger Land) liegen.
  • die zu mind. einem der Entwicklungsziele der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der LAG Nürnberger Land beitragen.

Wer/Was ist ausgeschlossen?

  • Die Beantragung eines Zuschusses durch Kommunen ist nicht möglich.
  • Je lokalem Aktiven wird maximal eine Maßnahme pro Kalenderjahr bezuschusst.
  • Die Unterstützung von Vereinsfeiern wie z. B. Grillfesten usw. ist nicht möglich.
  • Projekte, die über den Bildungsfonds Nürnberger Land bereits gefördert werden, sind grundsätzlich nicht förderfähig. Über Ausnahmen befindet das LAG-Entscheidungsgremium.

Zum Projekt "Unterstützung Bürgerengagement" finden Sie hier:

Projekt-Anfrage

Regelungen Projekt Unterstützung Bürgerengagement

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