Projektphase 1
Von der Projektidee zum LAG-Antrag
Sie haben eine Idee für ein Projekt und möchten wissen, ob und wie es durch LEADER und die LAG unterstützt werden kann.
Dabei kann Ihnen die Beantwortung einiger wichtiger Fragen Klarheit schaffen:
- Wer übernimmt die Projektträgerschaft?
Antragsberechtigt sind bei LEADER natürliche oder juristische Personen, bspw. Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune GmbH.
Der Projektträger übernimmt die Umsetzung des Vorhabens und ist dafür verantwortlich, dass die Fördergelder zweckdienlich eingesetzt werden. Bei investiven Vorhaben muss er etwa die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren garantieren. Außerdem müssen 10 % der Kosten aus Eigenmitteln des Projektträgers kommen.
- Wo soll das Projekt umgesetzt werden?
Das Projekt liegt im Landkreis Nürnberger Land bzw. kommt in erster Linie diesem zugute.
- Was ist das Ziel des Vorhabens?
Das Projekt trägt zu mindestens einem der von der LAG Nürnberger Land festgelegten Entwicklungsziele bei:
Gesundheit & Soziales
Umwelt & Klima
Tourismus & Kultur
Wirtschaft & Arbeit
- Schafft mein Projekt ein neues Angebot und trägt es zur Bürgerbeteiligung bei?
Ein wichtiger Grundgedanke von LEADER ist es, die Beteiligung von Menschen im ländlichen Raum zu stärken. Die Einbindung von Menschen und Kooperationspartnern bei der Planung, Umsetzung und Betrieb sind also wichtige Anliegen. Ihr Vorhaben sollte ein neues Angebot schaffen und eine gewisse Innovativität aufweisen.
- Was kostet mein Projekt und wie finanziere ich es?
Alle Projektbestandteile sollten mit realistischen Kostenschätzungen hinterlegt sein. Außerdem sollte die Finanzierung Ihres Vorhabens sollte geklärt sein. Der Fördersatz bei LEADER beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Nettokosten bzw. bei Projekten mit Gewinnerzielungsabsicht 30 %. Mindestens 10 % der Kosten müssen aus Eigenmitteln stammen. Spenden und weitere Förderprogramme können auch dazu dienen, das Projekt zu finanzieren.
- Kann ich die Nachhaltigkeit meines Projekts garantieren?
Bei öffentlichen Geldern handelt es sich um Steuergeld. Deswegen sollen Projekte, die mit ihrer Hilfe umgesetzt werden, auch sinnvoll und nachhaltig sein. Dazu gehört, dass diese reale Bedarfe adressieren und der zweckdienliche Betrieb für mindestens 5 Jahre sichergestellt sind. Etwaige Folgekosten, etwa durch Reparaturen, muss der Projektträger geleistet werden.
Wenn Sie denken, dass Ihr Projekt zu LEADER passt, nehmen Sie Kontakt zum LAG-Management auf.
Wir helfen Ihnen bei den Fragen, die Sie haben und begleiten Sie im Prozess der Fördermittelbeantragung.
TIPP: Erstellen Sie einen kurzen Projektsteckbrief, in dem Sie Ihre Idee skizzieren.
Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, geben Ihnen Hinweise, was Sie ggf. noch zu beachten haben und unterstützen Sie als Netzwerk der regionalen Akteure auch gerne bei der Suche nach Kooperationspartnern.
Inhalt
Jedes Projekt, das eine LEADER-Förderung beantragt, wird zuerst in einem Auswahlverfahren der LAG mithilfe eines standardisierten Kriterienkatalogs bewertet. Zuständig für die Projektentscheidungen ist das LAG-Entscheidungsgremium. Vor jeder der Sitzungen gibt es ein Projektaufrufverfahren, innerhalb dessen Sie eine Projektbeschreibung einreichen können. Keine Sorge, falls Sie die Frist einmal verpassen: Das LAG-Entscheidungsgremium tagt i.d.R. vierteljährlich.
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