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Projektphase 2
Vom LAG-Beschluss zum Förderantrag

Nach einem positiven Beschluss durch die LAG erfolgt nun die Antragstellung beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).
Diese erfolgt digital über die Plattform iBalis

Um iBalis nutzen zu können, müssen Sie unter Nennung Ihrer landwirtschaftlichen Betriebsnummer eine PIN beantragen. 
Sie haben noch keine Betriebsnummer? Dann können Sie diese mittels Formblatt beim AELF Roth-Weißenburg i. Bay., Dienstort Hersbruck, Amberger Straße 54, 91217 Hersbruck, beantragen. 

Wichtig: Der Förderantrag muss spätestens 3 Monate nach LAG-Beschluss auf iBalis hochgeladen werden. Bedenken Sie diese Fristen bevor Sie sich für das Projektauswahlverfahren bewerben. Die Einholung bestimmter Unterlagen ist zeitintensiv.

Inhalt

    Eine Übersicht der benötigten Unterlagen zum Förderantrag finden Sie hier. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Abgabe des Förderantrags! Für den Upload des Antrags auf iBalis können Sie einen Termin mit dem LAG-Management vereinbaren. 

    Wichtig: Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert i.d.R. mehrere Monate. Solange Ihnen kein positiver Zuwendungsbescheid des AELF vorliegt, darf Ihr Projekt nicht begonnen werden! Ausgeschlossen sind vorbereitende Arbeiten, bspw. Planungsleistungen bis HOAI 7.

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