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Hier das Wichtigste zur Umsetzung in Kürze

Allgemeines

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Beantragung eines Vorschusses

  • Beantragt werden können bis zu 50 % der bewilligten Gesamtsumme (gilt auch für vorzeitigen Maßnahmenbeginn) 
  • Sie müssen bereits 25 % der maximal anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben beauftragt haben.
  • Der Vorschuss kann frühestens drei Monate nach Erhalt der Bewilligung bzw. des vorzeitigen Maßnahmenbeginns (VZ) eingereicht werden. 
  • Beantragt wird der Zuschuss über iBALIS. Hierzu gehen Sie auf die Antragsübersicht (Auge-Symbol) und finden dort einen Button ‚Zum Zahlungsantrag‘. Hierüber kann der Vorschuss beantragt werden. Wenn der Button noch grau hinterlegt ist, bedeutet das, dass die Bewilligung bzw. der VZ noch keine drei Monate zurückliegt. 
  • Die Beauftragung der entsprechenden Leistungen muss in das Formular ‚Übersicht Beauftragungen eingetragen werden. Als Nachweis gelten etwa die schriftliche Auftragserteilung oder ein Gemeinderatsbeschluss. 
  • Zum Vorschuss finden Sie alle genauen Informationen im entsprechenden Merkblatt.

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