Tag der Regionen
27. September 2026
In Altdorf b. Nürnberg präsentieren sich am Tag der Regionen im September viele Ausstellende.
An Marktständen und bei verschiedensten Mitmachaktionen können die Besucherinnen und Besucher Besonderheiten, Produkte und Menschen aus der Region kennenlernen. Neben regionalen Lebensmitteln, präsentiert sich eine breite Palette an Nachhaltigkeitsinitiativen aus dem Nürnberger Land und zahlreiche Vereine und Gruppen gestalten ein vielfältiges und buntes Programm.
Informationen für die Ausstellenden
Der Tag der Regionen wird seit 1998 im Landkreis Nürnberger Land veranstaltet. Der Aktionstag findet jedes Jahr in einer anderen Gemeinde im Landkreis Nürnberger Land statt und bietet den örtlichen Gewerbetreibenden, den Regionalinitiativen aus dem Landkreis, Vereinen sowie der Direktvermarktung die Möglichkeit, sich und ihre Arbeit einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Beim Aktionstag für die ganze Familie stehen Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und regionale Wirtschaftskreisläufe im Mittelpunkt.
Der Tag der Regionen ist bundesweit ein alljährliches Projekt, an dem sich viele Regionen rund um Erntedank beteiligen, um regionale Wirtschaftskreisläufe sichtbar zu machen. Zur bundesweiten Seite des Tags der Regionen kommen Sie unter www.tag-der-regionen.de.
Teilnahmeberechtigt sind...
... am Veranstaltungsort Altdorf b. Nürnberg: Alle in der Gemeinde ansässigen Betriebe, Handwerker*innen, örtliche Gewerbetreibende, Dienstleistende, Künstler*innen, Verbände, Vereine, Kindergärten, Schulen und Kirchengemeinden.
... aus dem Landkreis: Regionalinitiativen, Landwirtschaft, Vereine, Verbände und Organisationen, die sich mit den Themen Nachhaltigkeit, Naturschutz, regionale Wirtschaftskreisläufe, Wald- und Forstwirtschaft, erneuerbare Energien, Direktvermarktung, Kunst und Kultur sowie soziale Verantwortung beschäftigen.
⇢ Abhängig von der Nachfrage kann eine Einschränkung des Teilnehmerkreises erfolgen.
27.09.2026
Tag der Regionen in Altdorf b. Nürnberg
Für die Abgabe von Alkohol wird eine Gestattung nach § 12 GastG benötigt ⇢ diese beantragen Sie bitte bis spätestens 28.08.2026 bei der Stadt Altdorf ordnungsamt@altdorf.de. Wird kein Alkohol abgegeben, entfällt die Gestattung.
Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken wird eine Meldung nach Art. 6 VO (EG) Nr. 852/2004 für Lebensmittelunternehmer*innen benötigt ⇢ diese können Sie online stellen: Formular
Hier finden Sie weitere Informationen:
Merkblatt über die Abgabe von Speisen und Getränken auf Märkten, Straßenfesten, Vereinsfesten, Kirchweihen, Faschingstreiben und dgl.
Beispiel für einen Verkaufsstand und Handwascheinrichtung
- Merkblatt Wasserversorgung auf Festen
Weiterführende Infos finden Sie hier.
Bei lebensmittelrechtlichen Detailfragen können Sie sich gerne an die zuständige Lebensmittelkontrolleurin, Frau Böhm, wenden: Telefon 09123 9506591 oder E-Mail.