Der Kreistag
des Landkreises Nürnberger Land
Unser Kreistag
Der Kreistag ist von der Bevölkerung des Nürnberger Landes frei gewählt und vertritt sie politisch. Hier werden alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises diskutiert, entschieden und beschlossen, beispielsweise mit der Festsetzung des Haushaltsplanes, wie das Geld ausgegeben werden soll, das dem Nürnberger Land zur Verfügung steht. Der Landrat beziehungsweise seine Stellvertreter*innen haben im Kreistag den Vorsitz inne und moderieren die Sitzungen. Für das Organisatorische ist die im Landratsamt ansässige Kreistagsgeschäftsstelle zuständig.
Der aktuelle Kreistag besteht aus 70 Ehrenamtlichen, die neun verschiedenen Parteien angehören und für die Wahlperiode 2020 bis 2026 berufen wurden. Der Kreistag tritt mindestens vier Mal im Jahr im Plenum, seiner Gesamtheit, zusammen. Dazwischen treffen sich verschiedene Ausschüsse, die sich jeweils einem bestimmten Thema widmen, beispielsweise Bildung, Sport und Kultur oder Klimaschutz und Landwirtschaft.
Im Kreistagsinfoportal können Sie sich über Mitglieder, Sitzungstermine und Beschlüsse des Kreistags informieren.
Zum Kreistagsinfoportal für Bürger*innen
Zum Kreistagsinfoportal für Kreistagsmitglieder
Die Zusammensetzung des Kreistags
Der Kreistag der derzeitigen Wahlperiode, von 2020 bis 2026, setzt sich aus neun Fraktionen und Gruppen zusammen. Die Christlich-Soziale Union (CSU) ist mit 22 Mandaten die stärkste Kraft, gefolgt von den Freien Wählern (FW) mit 17 und dem Bündnis '90/Die Grünen mit 13 Sitzen. Die zwei größten Fraktionen entsenden die Stellvertreter*innen des Landrats. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) hat 10 Sitze inne und die Alternative für Deutschland (AfD) 3. Die Freie Demokratische Partei (FDP), die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Linke und die Bunte Liste sind mit jeweils einer Person vertreten. Ein Kreisrat ist einzelner Vertreter im Kreistag ohne einer Fraktion oder Gruppe anzugehören.
Die Ausschüsse
Um die vielen verschiedenen Aufgaben bewältigen zu können, die an den Kreistag herangetragen werden, teilt dieser sich in mehrere Gruppen auf, die sogenannten Ausschüsse. Diese sind auf ein Thema oder einen zusammenhängenden Themenkomplex spezialisiert. Im Nürnberger Land gibt es sieben dieser Gremien:
- Bauausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- Kreisausschuss
- Ausschuss für Bildung, Sport & Kultur
- Ausschuss für Gesundheit & Soziales
- Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz & Landwirtschaft
- Ausschuss für Kreisentwicklung
Die Ausschüsse befassen sich intensiv mit den Fragestellungen und bereiten so die Entscheidungen des Plenums vor, indem die Ausschussmitglieder ihrer Fraktion von der Arbeit im Ausschuss berichten und eine Position vorschlagen, die die Fraktion dann bei der Abstimmung im Plenum vertritt. Die Fraktionen und Gruppen können jeweils so viele ihrer Mitglieder in die Ausschüsse entsenden, wie es ihrer Stärke im Plenum entspricht, sodass die Zusammensetzung die des Kreistags repräsentiert.
Wahl und Ehrenamt
Bei den Kommunalwahlen, die in Bayern alle sechs Jahre stattfinden, werden in den Kommunen die Bürgermeister*innen und der Gemeinderat und auf Kreisebene die Landrät*innen und der Kreistag gewählt. Wählen dürfen alle Menschen über 18, die ihren Hauptwohnsitz in der Kommune beziehungsweise im Landkreis haben. In den Kreistag gewählt werden kann, wer einer Partei oder Wählergruppe angehört und von dieser zur Wahl gestellt wird. Nach der Auszählung der Stimmen errechnet man über ein spezielles Verfahren, die Sainte-Laguё/Schepers-Methode, welche Partei oder Wählergruppe wie viele Sitze im Kreistag erhält. Diese Sitze werden dann an die Personen verteilt, die sich für ihre Gruppe zur Wahl gestellt haben.
Ein Kreistagsmandat ist ein Ehrenamt; das bedeutet, dass die Mitglieder nicht für ihre Tätigkeit bezahlt werden. Allerdings bekommen sie Aufwandsentschädigungen, denn Sitzungen finden oft nachmittags statt und dauern mehrere Stunden, in denen die Mitglieder ihren normalen Berufen nicht nachgehen können. Die Höhe dieses Ausgleichs ist in der Satzung festgehalten.