Informationen zum Coronavirus (2019-nCoV)
Informationen zu Testungen auf Covid-19 finden Sie hier.
Das Robert-Koch-Institut sammelt Zahlen zu Erkrankten deutschlandweit und errechnet daraus die 7-Tage-Inzidenz für das Nürnberger Land, diesen Überblick finden Sie hier auf dem Covid-19-Dashboard.
Inhalt
Wenn Sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden, müssen Sie sich inzwischen nicht mehr isolieren - aber eigenverantwortlich verhalten! Das bedeutet konkret: Wenn Sie Symptome haben, bleiben Sie zuhause und sondern Sie sich von anderen Personen ab, damit Sie diese nicht anstecken.
Für positiv getestete Personen gilt außerhalb der eigenen Wohnung grundsätzlich die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“). Eine noch höhere Sicherheit bieten FFP2-Masken.
Ausnahmen: Die Maskenpflicht gilt nicht
- unter freiem Himmel,
- wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann,
- in Innenräumen, in denen sich keine anderen Personen aufhalten,
- für Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
- für Personen, denen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich ist (ärztliches Zeugnis erforderlich),
- für Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie deren Begleitpersonen,
- solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist
- und aus sonstigen zwingenden Erfordernissen, wie bspw. bei Inanspruchnahme einer notwendigen (zahn-)medizinischen oder therapeutischen Behandlung.
Des Weiteren dürfen positiv Geteste Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen oder bestimmte Bereiche von Krankenhäusern, in denen Patient*innen mit besonderen Risiken für einen schweren Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion betreut werden, und Massenunterkünfte nicht betreten.
Diese Regeln gelten mindestens fünf Tage nach dem Erstnachweis des Erregers und enden dann, sofern Sie seit mindestens 48 Stunden keine Krankheitszeichen mehr hatten. Waren Sie an Tag fünf noch nicht 48 Stunden lang symptomfrei, dauern die Schutzmaßnahmen zunächst weiter an. Sie enden erst, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, spätestens aber nach Ablauf von zehn Tagen nach Erstnachweis des Erregers. Weitere Informationen und Details finden Sie hier.
Beratungstelefon der Unabhängigen Patientenberatung: 0800 011 77 22
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Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Samstag 8.00 bis 16.00 Uhr
Krisendienst Mittelfranken, bei seelischen und psychischen Notlagen aller Art: 0800 655 3000 oder 0911 4248 550
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24 Stunden täglich; auch in russischer und türkischer Sprache
Kinderschutzhotline des Jugendamtes: 09123 950 6950
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Montag, Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr. Hier beraten die Mitarbeitenden des Jugendamts Kinder, Jugendliche und Familien und stellen Hilfs- und Unterstützungsangebote dar. Außerhalb der Dienstzeiten erfolgt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem Stadtjugendamt Nürnberg eine Rufweiterleitung auf die dortige Kinderschutzhotline. Unter dieser Nummer ist in Notfällen also immer jemand erreichbar.
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte: Fax 030 340 60 66 07 oder E-Mail an info.deaf@bmg.bund.de und info.gehoerlos@bmg.bund.de
Gebärdentelefon (Videotelefonie): www.gebaerdentelefon.de/bmg
Bundesgesundheitsministerium: Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus.
Bayerisches Gesundheitsministerium
Bayerisches Innenministerium: Beantwortung der häufigsten Fragen zum Coronavirus.
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst: Grundlegendes zum Hochschulbetrieb, zur Forschung und zum kulturellen Leben
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen