
Wie viele Menschen leben im Landkreis Nürnberger Land? Gibt es genügend Wohnraum? Wo werden mehr Kindergärten, Schulen oder eher Altenheime benötigt? In welche Bereiche muss zukünftig mehr investiert werden? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, findet in diesem Jahr wieder ein Zensus - auch bekannt als Volkszählung - statt.
Häufig gestellte Fragen
Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Zahlen für entsprechende Planungen zu erhalten, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig.
Der Zensus findet alle 10 Jahren in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der für das Jahr 2021 anstehende Zensus in das Jahr 2022 verschoben.
In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss.
In einem kurzen persönlichen Interview werden zufällig ausgewählte Haushalte zu allgemeinen Themenbereichen ihrer Lebenssituation befragt. Für die Befragungen in Haushalten und Wohnheimen vor Ort sind die Erhebungsstellen in den Kommunen sowie Interviewer*innen als so genannte Erhebungsbeauftragte zuständig.
Die Befragungen werden durch Erhebungsbeauftragte vor Ort durchgeführt. Sie suchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürger*innen auf und erfassen die Daten mit einem Tablet und geben gegebenenfalls Zugangsdaten für den Online-Fragebogen aus. Beim registergestützten Zensus werden weniger als zehn Prozent der Bevölkerung in einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte befragt. Die Termine für die Befragung werden vorab angekündigt.
Der Stichtag für den Zensus war der 15. Mai 2022. Die Befragungen finden im Zeitraum von Mitte Mai 2022 bis Ende Juli 2022 statt.
Jede*r Erhebungsbeauftragte kündigt sich vor der Befragung schriftlich mit einer Terminankündigungskarte bei den ausgewählten Haushalten an. Sollten Sie ausgewählt worden sein, erhalten Sie im Erhebungszeitraum 15. Mai 2022 bis Ende Juli 2022 nähere Informationen zum Zensus (Informationsflyer, rechtliche Unterrichtung) sowie den geplanten Termin zur Befragung.
Die Auskunftspflicht ergibt sich aus §23 ZensG 2022 in Verbindung mit §15 BStatG. Nach §25 ZensG 2022 sind alle Volljährigen und alle einen eigenen Haushalt führenden Minderjährigen auskunftspflichtig. Sie sind jeweils auch auskunftspflichtig für minderjährige Haushaltsmitglieder, die unter den ausgewählten Anschriften wohnen. Die Auskunftspflicht beim Zensus 2022 ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann.
Es werden sogenannte Ziel-1-Merkmale zur Existenzfeststellung erhoben sowie darüberhinausgehende soziodemographische Merkmale (Ziel-2). Je nachdem zu welcher Befragung Sie beziehungsweise Ihre Anschrift ausgewählt wurden, variieren die Daten. Die Musterfragebögen können Sie auf der folgenden Seite einsehen: Zu den Fragebögen
Durch strenge gesetzliche Vorgaben wird in jeder Phase sichergestellt, dass alle Daten bei uns sicher und vor einer Einsichtnahme Dritte geschützt sind. Ihre persönlichen Daten beim Zensus sind geschützt und werden nicht weitergegeben. Zum Schutz Ihrer Daten werden alle Anforderungen der DS-GVO und der IT-Sicherheit erfüllt.
Wenn Sie per Zufallsverfahren für die Haushaltebefragung des Zensus ausgewählt worden sind, wird sich ein*e Interviewer*in bei Ihnen melden:
Diese sogenannten Erhebungsbeauftragten kündigen sich dafür in jedem Fall schriftlich vorher mit einem Terminankündigungsschreiben an.
Zur Bestimmung der Bevölkerungszahl stellen die Erhebungsbeauftragten zunächst vor Ort fest, welche Personen an der besuchten Anschrift wohnen. Dafür wird unter anderem nach Familiennamen und Vornamen und Geburtsdatum aller Haushaltsmitglieder gefragt. Die Beantwortung der Fragen kann von einer erwachsenen Person stellvertretend für alle anderen Haushaltsangehörigen übernommen werden, sofern die betreffenden Angaben bekannt sind.
Etwa drei Viertel der rund 10,3 Millionen Befragten werden zu weiteren Angaben wie beispielsweise der (Aus-)Bildung und Berufstätigkeit befragt.
Diese Angaben werden ebenfalls von den Erhebungsbeauftragten im persönlichen Gespräch erfasst. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, können Sie an dieser Stelle auf ausdrücklichen Wunsch hin auch einen Papierfragebogen oder Zugangsdaten für den Online-Fragebogen erhalten, um Ihrer Auskunftspflicht zu den zusätzlichen Fragen alleine nachzukommen. Personen, die zu zusätzlichen Merkmalen wie zum Beispiel zur Bildung oder Erwerbstätigkeit Auskunft geben, benötigen für den (Online-)Fragebogen etwa zehn Minuten.
Weitere Informationen
- zensus2022.de: Erklärvideos
- zensus2022.de: Faktencheck
- zensus2022.de: Musterfragebogen der Haushaltebefragung
- zensus2022.de: Fragen & Antworten
- Zensus 2022 (bayern.de)
- Eine neue Datenbasis für Deutschland - Zensus 2022
- YouTube-Kanal des Statistischen Bundesamtes
- Twitter-Account des Statistischen Bundesamtes
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Rechtsgrundlage
Aufgrund der EU-Verordnung 763/2008 sind die EU-Mitgliedsstaaten zur Erfassung von Bevölkerungsergebnissen verpflichtet. In Deutschland enthält das Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung die rechtlichen Voraussetzungen für die Vorbereitungsarbeiten des registergestützten Zensus 2022. Die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Zensus ist das Zensusgesetz. Ursprünglich sollte der Zensus im Jahr 2021 durchgeführt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde er in das Jahr 2022 verschoben, deshalb ist am 10. Dezember 2020 das Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in Kraft getreten.
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