Die Aufgaben: so unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte
Zur Dienstaufgabe der Gleichstellungsbeauftragten gehört die Förderung und Überwachung des Vollzugs des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes (BayGlG). Diese Aufgaben gliedern sich in folgende Bereiche:
Inhalt
Die Gleichstellungsbeauftragte entwickelt gleichstellungspolitische Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit. Wichtige Grundlage ihrer Arbeit ist das Gleichstellungskonzept. Darin werden der IST-Zustand analysiert, Handlungsfelder definiert und konkrete gleichstellungspolitische Maßnahmen festgelegt. Alle fünf Jahre wird das Konzept neu erstellt. Die Gleichstellungsbeuaftragte ist auch Ansprechperson für die Mitarbeiter*innen.
Zu den ständigen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten zählt ihre regelmäßige Mitarbeit und Teilnahme an/in verwaltungsinternen Gremien und Arbeitskreisen. Dazu zählen unter anderem die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, wie auch die Teilnahme am Jugendhilfeausschuss.
Durchführung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen und Projekte, um auf gleichstellungspolitische Themenfelder hinzuweisen und eine Sensibilisierung der Gesellschaft hierfür zu erreichen. Die Gleichstellungsbeauftragte kooperiert mit Verbänden, Vereinen, Beratungsstellen und Organisationen.
Das Büro der Gleichstellungsstelle ist Anlauf-, Kontakt- und Informationsstelle für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Nürnberger Land. Hier erhalten Sie Rat und Informationen und können Beschwerden oder Anregungen einbringen. Ebenfalls organisiert die Gleichstellungsbeauftragte mit Kooperationspartner*innen Veranstaltungen für die Zivilgesellschaft.