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Die Fachstelle Planungsrecht

Teil der Unteren Bauaufsichtsbehörde ist auch die Fachstelle Planungsrecht. Die Fachstelle Planungsrecht beurteilt im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren die bauplanungsrechtliche·ZuIässigkeit von Vorhaben. Innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens muss ein Bauvorhaben grundsätzlich sowohl bauplanungsrechtlichen wie bauordnungsrechtlichen Vorschriften genügen. Das Bauplanungsrecht legt fest, ob, in welchem Ausmaß und unter welchen Voraussetzungen ein Grundstück bebaut werden darf. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich im Wesentlichen nach der Lage des Grundstücks.

Darüber hinaus erstellt die Fachstelle Planungsrecht die fachlichen Stellungnahmen zu Bauleitplanverfahren, sowie Innen- und Außenbereichssatzungen im Rahmen der Behördenbeteiligung. Ferner nimmt die Fachstelle zu raumordnerisch bedeutsamen Planungen, zum Beispiel Planfeststellungsverfahren und Regionalpläne Stellung.

Inhalt

    Herr Riemer

    Stellvertretende Sachgebietsleitung

    Landratsamt Nürnberger Land

    Waldluststraße 1

    91207 Lauf an der Pegnitz

    Zuständig für: Engelthal, Happurg, Hartenstein, Henfenfeld, Kirchensittenbach, Lauf a. d. Pegnitz, Neuhaus a. d. Pegnitz, Neunkirchen a. Sand, Ottensoos, Pommelsbrunn, Reichenschwand, Röthenbach a.d. Pegnitz, Rückersdorf, Schnaittach, Schwaig, Simmelsdorf, Velden, Vorra.

    Frau Leißner

    Landratsamt Nürnberger Land

    Waldluststraße 1

    91207 Lauf an der Pegnitz

    Zuständig für: Alfeld, Altdorf, Burgthann, Feucht, Leinburg, Offenhausen, Schwarzenbruck, Winkelhaid.