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Die Untere Bauaufsichtsbehörde

Die Untere Bauaufsichtsbehörde erteilt unter anderem die verschiedenen Genehmigungen, die bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich sind und ist zudem zuständig für die Überwachung bestehender baulicher Anlagen sowie den Erlass erforderlicher bauaufsichtlicher Maßnahmen, wie beispielsweise Nutzungsuntersagungen oder Beseitigungsanordnungen. Im Jahr 2021 gingen bei uns ca. 1700 Anträge auf Genehmigungen rund um das bauaufsichtliche Verfahren ein. Hinzu kommen sonstige Anfragen und Beratungen von Bauherr*innen, Entwurfsverfasser*innen oder Nachbar*innen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen einer Beratung außerhalb der Genehmigungsverfahren keine umfassende Prüfung der Bebaubarkeit eines Grundstücks oder der Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben durchführen können. Möchten Sie vor Durchführung eines Baugenehmigungsverfahren prüfen, ob und in welchem grundsätzlichen Ausmaß Ihr Grundstück bebaut werden kann, empfehlen wir, einen Antrag auf Vorbescheid zu stellen.

Ihre Anliegen:

Ihre Kontaktpersonen

Die Zuständigkeit der einzelnen Sachbearbeiter richtet sich grundsätzlich danach, in welcher Gemeinde das Baugrundstück liegt. Diese finden Sie in dieser Übersicht.

Ein weiteres Aufgabengebiet der Unteren Bauaufsichtsbehörde ist die Mitwirkung im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Wesentliche Instrumente sind die Flächennutzungs- und Bebauungspläne, die von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen sind. Das Baugesetzbuch bietet den Gemeinden auch die Möglichkeit, unterhalb der Ebene der Bebauungspläne durch verschiedene städtebauliche Satzungen die Zulässigkeit von Vorhaben steuernd zu gestalten. Flächennutzungspläne und bestimmte Bebauungspläne bedürfen der Genehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde. Zudem wird das Landratsamt im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Das Sachgebiet 23 berät darüber hinaus die Gemeinden bei Fragen rund um das Thema Bauleitplanung.

Ihr Anliegen:

Ihre Kontaktperson:

Inhalt

    Herr Riemer

    Stellvertretende Sachgebietsleitung

    Landratsamt Nürnberger Land

    Waldluststraße 1

    91207 Lauf an der Pegnitz

    Bei Bauvorhaben größeren Ausmaßes bieten wir zudem eine Beratung der Bauherr*innen und ihrer Planer*innen vor Einreichung des Bauantrags an, um frühzeitig Grundsatzfragen zu klären und eine zielgerichtete Planung von Anfang an zu erleichtern. Ziel der Beratung ist es, abzuklären, ob der Standort überhaupt in Frage kommt, welche Problemkreise zu bewältigen sind und welche Unterlagen mit dem später einzureichenden Bauantrag vorzulegen sind. Hierfür organisieren wir in der Regel einen „runden Tisch“ mit den zuständigen rechtlichen und technischen Mitarbeiter*innen der Unteren Bauaufsichtsbehörde, Vertreter*innen der Gemeinde, gegebenenfalls erforderlichen Fachstellen und Ihnen.

    Ihre Kontaktpersonen:

    Inhalt

      Frau Hoffmann

      Sachgebietsleitung

      Landratsamt Nürnberger Land

      Waldluststraße 1

      91207 Lauf an der Pegnitz

      Herr Riemer

      Stellvertretende Sachgebietsleitung

      Landratsamt Nürnberger Land

      Waldluststraße 1

      91207 Lauf an der Pegnitz