Die Umweltabteilung
In der Umweltabteilung bearbeiten rechtlich qualifizierte Verwaltungskräfte im Zusammenspiel mit fachlich-technisch qualifizierten Kräften wie beispielsweise Umweltschutzingenieuren gerne Ihre Anliegen rund um die Bereiche Immissionsschutz, Wasserrecht, Bodenschutz und Naturschutz.
Inhalt
Die Immissionsschutzbehörde ist für Sie der richtige Ansprechpartner
- wenn Sie eine nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Anlage errichten, betreiben oder ändern möchten. Dies ist üblicherweise bei industriellen Anlagen aller Art, Biogasanlagen, Blockheizkraftwerken sowie Steinbrüche der Fall. Wir beraten Sie gerne frühzeitig!
- für die Überprüfung von Lärmbelästigungen. Hierbei können gewerblicher Lärm ebenso wie Freizeitlärm und ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten eine Rolle spielen.
Die Bodenschutz- und die Wasserrechtsbehörde
- überprüft, welche Maßnahmen zum Schutz des Bodens als natürliche Lebensgrundlage und ggf. zu seiner Sanierung zu ergreifen sind. Bodenveränderungen können bspw. bei ausgetretenen Kraftstoffen, Heizöl, industriellen Restprodukten wie Schlacken usw. eintreten.
- ist zuständig für wasserrechtliche Belange im Zusammenhang mit Bauvorhaben wie etwa Bauen im Hochwassergebiet, Bauwasserhaltung, Brunnen, Einleitung von Wasser in und Entnahme von Wasser aus Gewässern.
- beschäftigt sich mit der Abwasserbeseitigung.
- berät im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie z.B. Heizöl
- genehmigt die Herstellung oder das Umgestalten eines Gewässers
- überwacht die Nutzung von Gewässern, z.B. für Wassersport
Die Naturschutzbehörde hat im Wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der Naturschutzgesetze die im Landkreis vorkommende Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. Die hier tätigen Fachkräfte sind an Genehmigungsverfahren beteiligt und geben Stellungnahmen ab, damit naturschutzfachliche Belange bei Bauprojekten Berücksichtigung finden. Sie koordinieren Landschaftspflegemaßnahmen, setzen Artenschutzprojekte um und bringen ihre Kompetenzen ins Flächenmanagement ein. Das Team berät auch die Landkreisgemeinden bei ihrer Bauleitplanung und steht Bürgern bei artenschutzrechtlichen Fragestellungen als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung.
In der Umweltabteilung ist auch die Enteignungsbehörde verortet.
Als Enteignung wird die teilweise oder vollständige Entziehung des Eigentums durch einen hoheitlichen Rechtsakt zur Erfüllung bestimmter hoheitlicher Aufgaben bezeichnet. Üblicherweise erwerben die Träger von Baumaßnahmen im Straßen- und Städtebau die benötigten Grundstücke auf Grundlage freiwilliger Vereinbarungen. Nicht immer gelingt das jedoch. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, kann der Vorhabensträger unter bestimmten engen Voraussetzungen bei der Enteignungsbehörde die Durchführung eines Enteignungsverfahrens beantragen.
Das Landratsamt Nürnberger Land nimmt im Landkreis die Aufgaben der Enteignungsbehörde wahr. Die Enteignungsbehörde nimmt dabei eine neutrale Rolle ein und versteht sich als abwägender Vermittler zwischen den widerstreitenden Interessen der Beteiligten. Ziel des Verfahrens ist die einvernehmliche Einigung. Kann diese nicht erzielt werden, entscheidet die Enteignungsbehörde nach Durchführung eines förmlichen Verwaltungsverfahrens durch Beschluss. Dieser ist selbstverständlich der gerichtlichen Überprüfung unterworfen, wenn er beklagt wird.