Seit vielen Jahren berät der Betreuungsverein der Diakonie (Hersbruck) und der Verein Leben in Verantwortung (Nürnberg) in Zusammenarbeit mit der Betreuungsstelle über die Möglichkeiten der Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter. Die häufigsten Fragen und die Antworten darauf haben die Organisatoren hier noch einmal zusammengefasst:
Wo gibt es Formulare für die Vorsorgevollmacht?
Bei der Betreuungsstelle im Landratsamt Nürnberger Land werden Informationsmaterial und Formulare zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht zur Verfügung gestellt. Diese können kostenlos telefonisch oder per Email angefordert oder auch persönlich im Amtsgebäude in Lauf abgeholt werden.
Wie funktioniert die neue Ehegattenvertretung?
Seit dem 01. Januar 2023 besteht die Möglichkeit, sich für die Aufgabenbereiche Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung von seinem Ehepartner vertreten zu lassen. Diese Ehegattenvertretung gilt allerdings nur in medizinischen Notfällen und das auch nur für längstens sechs Monate. Die Fachleute der Betreuungsstelle raten daher, „in guten Zeiten“ eine Vorsorgevollmacht an eine Vertrauensperson zu erteilen. Wer sich im Notfall nicht von Ehepartnerin oder Ehepartner vertreten lassen möchte, sollte eine Vorsorgevollmacht an eine andere Vertrauensperson erteilen, etwa an Kinder oder enge Freunde.
Muss eine Vorsorgevollmacht beglaubigt werden?
Grundsätzlich gilt eine handschriftlich erteilte Vorsorgevollmacht sofort nach Unterschrift. Eine Beglaubigung ist zur Rechtsgültigkeit des Dokuments nicht erforderlich. Lediglich für Sonderfälle wie beispielsweise Grundbuchangelegenheiten und Erbausschlagungen ist die öffentlich beglaubigte Form vorgeschrieben. Die Beglaubigung kann nach Terminvereinbarung mit den zuständigen Mitarbeitenden in der Betreuungsstelle erfolgen. Die Gebühr beträgt 10,00 Euro pro Dokument.
Eine Beurkundung von Vollmachten oder Verfügungen ist in der Betreuungsstelle nicht möglich, dafür sind Notarinnen und Notar zuständig und es gelten deren Gebührenordnungen.
Wo kann man sich beraten lassen?
Bei der Betreuungsstelle – sie berät alle Bürgerinnen und Bürger individuell und versucht, mit ihnen zusammen eine gute Lösung für sie und ihre Familien zu finden. Die Beratung ist kostenfrei.
Wie sorgt man vor, wenn man keine Vertrauenspersonen hat?
Der erste Schritt ist, eine Betreuungsverfügung zu verfassen, in der Wünsche und Vorstellungen festgehalten werden, beispielsweise bezüglich medizinischer Behandlungen, eines Heimplatzes, des Nachlasses oder des Bestattungswunsches. Wenn dann eine fremde Person, beispielsweise eine gerichtliche bestellte Betreuungsperson, die Betreuung übernimmt, kann sie sich daran orientieren und die Wünsche umsetzen. Eine solche Betreuungsverfügung kann man zusammen mit einer Patientenverfügung bei einem Betreuungsverein hinterlegen.
Bei Fragen steht die Betreuungsstelle jederzeit gern zur Verfügung, erreichbar telefonisch unter der Nummer 09123 950 6573 oder 09123 950 6474, oder via Email an bst@nuernberger-land.de. Weitere Informationen gibt es außerdem auf der Website des Amts.
Die nächsten Informationsveranstaltungen zu diesen Themen finden im Landratsamt Nürnberger Land am 20. März um 15:30 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.