Was wird, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Wer entscheidet dann für mich? Oft treten solche Situationen schneller ein, als man sich vorstellen kann. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu erstellen. Damit können Menschen selbstverantwortlich festlegen, wer ihre Rechte wahrnehmen soll, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Zwar gibt es seit 2023 die Möglichkeit der Ehegattennotvertretung, diese kann aber nur eingeschränkt und für maximal sechs Monate ausgeübt werden. Danach muss eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.
Die Betreuungsstelle des Landratsamts Nürnberger Land bietet in Kooperation mit den beiden Betreuungsvereinen der Diakonie NAH e.V. (Hersbruck) und Leben in Verantwortung e.V (Nürnberg) Informationsveranstaltungen an, um über diese Themen umfassend zu informieren. Die nächste Veranstaltung findet am Donnerstag, 17. Juli um 15.30 Uhr im Landratsamt Nürnberger Land im großen Sitzungssaal statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Unabhängig davon stehen die Fachleute der Betreuungsstelle telefonisch für Beratungsgespräche zur Verfügung, erreichbar unter den Telefonnummern 09123 950 6573 und 09123 950 6574 oder per Email an bst@nuernberger-land.de. Weitere Informationen und Termine sind online zu finden unter: www.nuernberger-land.de/serviceleistungen/gesundheit-verbraucherschutz/vorsorgevollmacht-betreuungsverfuegung-und-patientenverfuegung.