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Neues aus Kreistag und Kreisausschuss

NÜRNBERGER LAND (lra) – Einstimmig hat der Kreistag Nürnberger Land die Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans 2023 beschlossen. Nach den Vorberatungen im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft und im Kreisausschuss, wo ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss ergangen war, verlief die Beschlussfassung im Kreistag ohne weitere Diskussion.

Symbolfoto: Landratsamt Nürnberger Land. Das Bild zeigt den vollbesetzten großen Sitzungssaal des Landratsamts Nürnberger Land in Lauf.

Symbolfoto: Landratsamt Nürnberger Land. Das Bild zeigt den vollbesetzten großen Sitzungssaal des Landratsamts Nürnberger Land in Lauf.

Wie in den beiden Ausschüssen vorberaten, wird eine Schnellbusverbindung zwischen Altdorf und Hersbruck bei der nächsten Fortschreibung des Nahverkehrsplans erneut geprüft werden. Gegenwärtig erschienen dem Kreistag die Kosten von einer Million Euro im Verhältnis zum Passagieraufkommen und zum Zeitgewinn zu hoch. Stattdessen werden die Anschlüsse zwischen dem Schnellbus Altdorf–Lauf und der Regionalbahn sowie den
S-Bahnen nach Hersbruck und in den nord-östlichen Landkreis optimiert.

Die Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans sieht ferner vor, dass die Zuständigkeit für die Haltestelleneinrichtungen (Haltestellenschild und Fahrplanaushang) – wie bisher – bei den Verkehrsunternehmen liegt. Für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen sowie eine mögliche digitale Fahrgastinformation kommen weiterhin die Straßenbaulastträger bzw. die Gemeinden auf.

Freigestellte Schülerverkehre sollen nach Möglichkeit in den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie in den Taktverkehr integriert werden. Der Landkreis übernimmt die Finanzierung folgender Fahrten zu allen Schulen: Die Hinfahrt zur ersten Stunde, die Rückfahrt nach der sechsten Stunde sowie (wo erforderlich) auch nach der vierten und fünften Stunde sowie eine Fahrt am Nachmittag. Sollten darüber hinaus von Gemeinden Fahrten gewünscht werden, sind diese von den Gemeinden zu finanzieren.

Darüber hinaus gibt es Änderungen bei den Linienbündeln: Die Linie 555 soll vom Linienbündel 3 „Region Altdorf“ in das Linienbündel 10 „Süd“, die Linie 332 Lauf – Letten vom Linienbündel 9 „Mitte“ ins Linienbündel 1 „Stadtverkehr Lauf“ im Rahmen der nächsten Ausschreibungen übernommen werden.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung im Mai beschlossen, für die kommende Ausschreibungswelle (Betriebsstart 2024 bis 2027) der öffentlichen Linienverkehre eine emissionsarme Antriebstechnik der Fahrzeuge im Rahmen des Vergabeverfahrens vorzugeben. Der Beschluss erging mehrheitlich gegen vier Stimmen von AfD und Bündnis90/Die Grünen. Erstere wollten die Wahl der Antriebstechnik den Unternehmen überlassen; den Grünen waren beide Beschlussvarianten zu wenig ambitioniert: Linienverkehre mit Elektrobussen seien in Landkreisen bereits jetzt möglich, wenn die Verkehrsunternehmen die erforderliche Infrastruktur aufbauen würden, so, wie sie früher Tankstellen errichtet hätten. Die Mehrheit von CSU, SPD und Freien Wählern im Kreisausschuss war der Auffassung, dass eine Ausschreibung emissionsfreier Fahrzeuge (also Linienbusse mit Elektroantrieb oder Wasserstoff) in einem Flächenlandkreis gegenwärtig technisch noch nicht umsetzbar ist. Weder das dafür erforderliche Stromnetz, noch die Ladestationen und die E-Busse selbst seien in erforderlichem Maße vorfügbar. Sollte ein Unternehmen die Voraussetzungen für den Betrieb von E-Bussen bereits erfüllen und an den Ausschreibungen teilnehmen, sei dies umso erfreulicher, fasste Landrat Armin Kroder die Diskussion zusammen.

 

Der Kreistag diskutierte über einen Antrag von Angelika Pflaum (Bunte Liste) und Walter Stadelmann (ÖDP) zur geplanten Krankenhausreform. Sie begründeten ihren Antrag mit der Sorge, dass die geplante Reform zu einer Verschlechterung der Krankenhausversorgung im Landkreis führen könnte. Diese gelte es zu verhindern – darin war sich der gesamte Kreistag einig. Landrat Armin Kroder, Vertreterinnen und Vertreter von CSU, SPD, Freien Wählern und Grünen wiesen darauf hin, dass das Thema bereits von den kommunalen Spitzenverbänden und auf allen fachlichen Ebenen problematisiert sowie die Belange der Kommunen und der Krankenhäuser vor Ort eingebracht werden. Niemand wolle eine Verschlechterung der stationären Versorgung, doch gegenwärtig stünden noch nicht einmal die Eckpunkte der geplanten Reform fest. Erst wenn dies der Fall sei, könne man das Thema inhaltlich diskutieren – und zwar im Ausschuss für Gesundheit und Soziales als zuständigem Fachausschuss. Diesem Beschlussvorschlag von Landrat Armin Kroder folgte der Kreistag einstimmig.

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