Wie breit in der Öffentlichkeit diskutiert, ist das Mitnehmen und Dabeihaben von Messern auf öffentlichen Veranstaltungen wie zum Beispiel Weihnachtsmärkten streng verboten. Verboten ist dabei absolut jedes Messer, vom Springmesser über das Scheckkartenmesser bis zum Gebrauchsmesser wie Küchenmessern. Es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Wer auf öffentlichen Veranstaltungen eine Waffe mit sich führt, auch wenn dafür ein Kleiner Waffenschein vorliegt, bekommt in jedem Fall eine Strafanzeige. Auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kann die Konsequenz sein.
Amnestieregelung für verbotene Springmesser
Bis zum 1.Oktober 2025 gibt es vom Gesetzgeber eine Amnestie für den unerlaubten Besitz von Springmessern. Das bedeutet, dass Personen, die ohne Erlaubnis ein Springmesser besitzen, es abgeben können, ohne bestraft zu werden – aber nur bis zum 1. Oktober 2025. Die Abgabe ist außerdem kostenlos. Wer also ein Springmesser oder andere Waffen und verbotenen Gegenstände loswerden möchte, kann einen Termin über die Website des Amts vereinbaren und den Gegenstand dann in einem geschlossenen Behältnis vorbeibringen.
Fragen beantworten die Fachkräfte des Waffenrechts gerne, entweder via Mail an Waffenrecht@nuernberger-land.de oder telefonisch unter der Nummer 09123 950 6297, -6298 oder 6311.