Für Batterien aller Art gibt es eine Rücknahme- und Verwertungspflicht. Sie können Ihre Batterien also in vielen Geschäften kostenlos abgeben.
Alternativ können Sie haushaltsübliche Mengen an Batterien auch gebührenfrei an den Wertstoffhöfen des Landkreises in Neunkirchen am Sand oder in Altdorf abgeben. Auch das Giftmobil nimmt Batterien an.
Auto- und Motorradbatterien unterliegen einem Pfandsystem. Auch sie können in den Geschäften, die solche Starterbatterien verkaufen, zurückgegeben werden.
Auch das Giftmobil nimmt einzelne Starterbatterien an, jedoch wird hier kein Pfand erstattet. Es wird nur die Rückgabe einer Starterbatterie ohne Pfanderstattung bestätigt.
Die notwendige Vorlage dafür finden Sie unter "Dokumente".
Der Umgang und die Entsorgung von Li-Ionen-Batterien bedürfen besonderer Sorgfalt. Einzelheiten dazu enthält das Erklärvideo "Wohin mit alten Li-Ionen-Akkus?".
Die Rücknahme von Batterien aus privaten Haushalten ist gebührenfrei.
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
Herr Riedel
Abfallberatung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Herrmann
Abfallberatung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Neßlauer
Abfallberatung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz