Ein Pass ist ein Dokument, das von einem Staat an seine eigenen Staatsangehörigen ausgestellt wird. Er bedarf der Unterschrift durch die inhabende Person. Er bescheinigt, dass die Personendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum) den Personalien der durch biometrisches Lichtbild und Unterschrift ausgewiesenen Person entsprechen.
Das Passersatzpapier auch Passersatz genannt, ist ein Papier, das auch zum Grenzübertritt geeignet ist, ohne dass es sämtliche Funktionen eines Passes aufweist.
Kann eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz des Heimatlandes nicht in zumutbarer Weise erlangen, genügt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auch ein sogenannter Ausweisersatz. Dieser berechtigt jedoch nur zum Verbleib innerhalb Deutschlands und nicht zum Grenzübertritt. Zudem befreit die Ausstellung eines Ausweisersatzes nicht von der Verpflichtung zur Passbeschaffung.
Wenn Schüler*innen keinen Pass und auch kein anderes gültiges Reisedokument haben, wird die sogenannte Schülersammelliste beim Grenzübertritt auch als Passersatz anerkannt, sofern sie mit einem Foto der Personen versehen wurde und von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beglaubigt und genehmigt worden ist.
Voraussetzungen für die Ausstellung eines Reiseausweises sind:
- der nachweisliche Nichtbesitz eines Passes
- die Unzumutbarkeit der Passbeschaffung
Die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer*innen stellt eine Ausnahme dar. Daher müssen Sie, wenn Sie einen solchen Reiseausweis bekommen möchten, darlegen, dass bei Ihnen Umstände vorliegen, die eine Unzumutbarkeit zur Passbeschaffung darstellen. Den Vorrang hat stets die Beschaffung ausländischer Reisedokumente.
Ein Verstoß gegen die Passpflicht ist gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 1 und 3 strafbewehrt.
Sie benötigen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (Reiseausweis)
- Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
- Gültiger Reisepass (falls vorhanden)
- Elektronischer Aufenthaltstitel
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Meldebescheinigung
- Letzten 3 Lohn/-Gehaltsabrechnungen
- Arbeitgeberbescheinigung
- Nachweis über die ordnungsgemäße Teilnahme am Integrationskurs
- Abschlusszeugnis Integrationskurs
- Bei Bezug von öffentlichen Leistungen: Vorlage des entsprechenden Bescheides
- Vorsprache mit Dolmetscher*in
Reiseausweis für Erwachsene: 60,00 Euro
Reiseausweis für Minderjährige: 38,00 Euro
Ausweisersatz für Erwachsene: 60,00 Euro
Ausweisersatz für Minderjährige: 30,00 Euro
Schülersammelliste für Erwachsene: 12,00 Euro je reisende Person
Schülersammelliste für Minderjährige: 6,00 Euro je reisende Person
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
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Waldluststraße 1
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Herr Ott
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Frau Beck
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