Die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses ist nur nach vorheriger Zustimmung der Ausländerbehörde gestattet. Wenn Sie arbeiten gehen möchten, beantragen Sie die Erlaubnis dazu bitte mit dem Antrag "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis", den Sie unter Dokumente finden.
Wenn Sie Ihre Aufenthaltsgestattung verlängern möchten, müssen Sie dies tun, bevor sie abläuft.
Die Verlängerung der Aufenthaltsgestattung nimmt circa 14 Tage in Anspruch. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache.
Frau Cosgrove
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis F, Y bis Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Strobel
Sachbearbeiter Buchstaben: G bis X
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
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Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr