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Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsgestattung

Die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung wird Asylbewerber*innen für die Dauer des Asylverfahrens ausgestellt. Sie bescheinigt einen rechtmäßigen Aufenthalt während des Asylverfahrens, ist aber – anders als zum Beispiel die Aufenthaltserlaubnis – kein Aufenthaltstitel.

Asylbewerber*innen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, in einer Asylbewerber-Unterkunft oder einer Gemeinschaftsunterkuft zu wohnen, dies nennt sich "Wohnsitzauflage".

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