Als Ausländer*in können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn Sie als Asylberechtigte*r anerkannt sind und keine besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse vorliegen.
Gleiches gilt, wenn Ihnen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaften oder der subsidiäre Schutz zuerkannt wurden.
Für den Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen und die Asylberechtigung gelten grundsätzlich die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des Aufenthaltsgesetzes.
Eine Ausnahme bilden hier die humanitären Gründe in Form der zuerkannten Flüchtlingseigenschaften und des subsidiären Schutzes.
Notwendig sind:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
- Gültiger Reisepass
- Elektronischer Aufenthaltstitel
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Meldebescheinigung
- Letzten 3 Lohn/-Gehaltsabrechnungen
- Arbeitgeberbescheinigung
- Nachweis über die ordnungsgemäße Teilnahme am Integrationskurs
- Abschlusszeugnis Integrationskurs
Bei Bezug von öffentlichen Leistungen:
- Vorlage des entsprechenden Bescheides
- Vorsprache mit Dolmetscher*in
Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht
Erteilung des Aufenthaltstitels: kostenfrei
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis E
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: Alk bis Als, O bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiterin Buchstaben: Alh, G bis H
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, Alt, V bis Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: Alb bis Alg, K
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Scharinger
Sachbearbeiter Buchstaben: Ali bis Alj, L bis N
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Stilper
Sachbearbeiterin Buchstaben: J, S
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Alu bis Alz, B, F, I
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Dannhäuser
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala, Am bis Az, T bis U
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr