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Aufenthaltstitel aufgrund der Asylberechtigung

Als Ausländer*in können Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn Sie als unanfechtbar anerkannte*r Asylberechtigte*r zählen und keine besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse vorliegt.

Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt Ihr Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland als erlaubt.

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