Subsidiärer Schutz:
Mit diesem Aufenthaltstitel werden Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde den Asylberechtigten gleichgestellt.
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die örtlich zuständige Ausländerbehörde resultiert aus der Feststellung der Flüchtlingseigenschaft oder der Zuerkennung des subsidiären Schutzes durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nur mit einem Bescheid des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann Ihnen ein solcher Titel ausgestellt werden.
Bei dem Titel aufgrund der zuerkannten Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis ohne Rücksicht auf die allgemeinen Voraussetzungen des Aufenthaltsgesetzes erteilt.
Notwendig sind:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
- Gültiger Reisepass
- Elektronischer Aufenthaltstitel
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Meldebescheinigung
- Letzten 3 Lohn/-Gehaltsabrechnungen
- Arbeitgeberbescheinigung
- Nachweis über die ordnungsgemäße Teilnahme am Integrationskurs
- Abschlusszeugnis Integrationskurs
Bei Bezug von öffentlichen Leistungen:
- Vorlage des entsprechenden Bescheides
- Vorsprache mit Dolmetscher*in
Bitte beachten Sie, dass die hier geführte Aufzählung nicht abschließend ist und im Einzelfall variieren kann.
Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht
Hier finden Sie unsere Online-Anträge.
Erteilung des Aufenthaltstitels: kostenfrei
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: N bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiterin Buchstaben: G bis I, Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala bis Ali, T bis U
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: J bis K
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, M
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Stilper
Sachbearbeiterin Buchstaben: L, S
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Am bis B
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Dannhäuser
Sachbearbeiterin Buchstaben: Alj bis Alz, V bis Y
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr