Mit diesem besonderen Aufenthaltsrecht können ehemalige Deutsche unter erleichterten Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel bekommen. Die Erteilung eines Aufenthaltstitels kann darüber hinaus bei diesen Personen auch nach den allgemeinen Voraussetzungen des Aufenthaltsgesetzes erfolgen.
Beim Recht auf Wiederkehr handelt es sich um eine Aufenthaltserlaubnis, die zu den besonderen Aufenthaltsrechten zählt. Die Einreise muss hierbei in der Regel mit dem erforderlichen Visum erfolgen.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Sie hatten als Minderjährige*r Ihren rechtmäßigen Aufenthalt für acht Jahre im Bundesgebiet, bevor Sie ausreisten.
- Sie haben sechs Jahre eine Schule im Bundesgebiet besucht.
- Sie verfügen über einen gesicherten Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit oder eine Unterhaltsverpflichtung, die eine dritte Person für die Dauer von fünf Jahren übernommen hat.
- Ihr Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wurde nach Vollendung des Ihres 15. und vor Vollendung Ihres 21. Lebensjahres sowie vor Ablauf von fünf Jahren seit der Ausreise gestellt.
Bitte beachten Sie, dass die hier geführte Aufzählung nicht abschließend ist und im Einzelfall variieren kann.
Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Einreise muss in der Regel mit dem entsprechenden Visum erfolgen.
- Sie haben bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet.
- Ihr Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels wurde innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt.
oder
- Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, verfügen jedoch über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1).
Sie müssen zudem auch unter den Begriff „ehemalige Deutsche“ fallen. Hierzu zählen nicht die Abkömmlinge von „ehemals Deutschen“, sofern diese selbst niemals Deutsche waren.
Notwendig sind:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- gültiger Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Meldebescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung (im Falle einer Erwerbstätigkeit)
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Letzte drei Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht
Hier finden Sie unsere Online-Anträge.
- Bei Neueinreise: 100,00 Euro
- Bei Verlängerung für Erwachsene: 93,00 Euro
- Bei Verlängerung für Minderjährige: 46,50 Euro
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: N bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiter Buchstaben: G bis I, Z
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Waldluststraße 1
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Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala bis Ali, T bis U
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Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: J bis K
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Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, M
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Frau Stilper
Sachbearbeiter Buchstaben: L, S
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Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Am bis B
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Frau Dannhäuser
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