Als ausländische Fachkraft in einem Ausbildungsberuf sind Sie in Deutschland willkommen. Leider erfüllen ausländische Ausbildungsabschlüsse häufig nicht die für eine Anerkennung erforderlichen Anforderungen.
Der Zweck zur Berufsanerkennung ermöglicht Ihnen die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, wenn zuvor in einem Anerkennungsverfahren die Defizite Ihres Abschlusses festgestellt und die notwendigen Qualifizierungs- oder Ausgleichsmaßnahmen festgehalten wurden. Das soll die Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses feststellen oder die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis ermöglichen.
Diese Vorschrift ermöglicht Ihnen den Aufenthalt in Deutschland zur Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen einschließlich anschließender Prüfungen. Erforderlich sind der Qualifizierungsmaßnahme entsprechende, mindestens aber hinreichende Sprachkenntnisse (A2).
Bevor Sie nach Deutschland reisen können, benötigen Sie ein entsprechendes Visum zur Berufsanerkennung. Dieses können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen. Bei bestimmten Herkunftsstaaten kann eine Ausnahme der Visumspflicht bestehen.
Zudem müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Sie benötigen:
- entsprechende, mindestens aber hinreichende Sprachkenntnisse (A2)
- gegebenenfalls die Zustimmung der Arbeitsagentur
- einen gesicherten Lebensunterhalt
- eine geklärte Staatsangehörigkeit
- ein konkretes Arbeitsplatzangebot
Bitte beachten Sie, dass die hier geführte Aufzählung nicht abschließend ist und im Einzelfall variieren kann.
Sie benötigen:
- den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels"
- einen gültigen Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- das für die Einreise erforderliche Visum
- eine Meldebescheinigung
- einen Krankenversicherungsschutz
- ein konkretes Arbeitsplatzangebot
Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht
Hier finden Sie unsere Online-Anträge.
- Ersterteilung Aufenthaltstitel für Erwachsene: 100,00 Euro
- Verlängerung Aufenthaltstitel für Erwachsene (bis drei Monate): 96,00 Euro
- Verlängerung Aufenthaltstitel für Erwachsene (mehr als drei Monate): 93,00 Euro
- Ersterteilung Aufenthalttitel für Minderjährige: 50,00 Euro
- Verlängerung Aufenthaltstitel für Minderjährige (bis drei Monate): 48,00 Euro
- Verlängerung Aufenthaltstitel für Minderjährige (mehr als drei Monate): 46,50 Euro
- Stipendiat*innen: bei Vorliegen der Voraussetzungen kostenfrei
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: N bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiter Buchstaben: G bis I, Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala bis Ali, T bis U
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: J bis K
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, M
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Stilper
Sachbearbeiter Buchstaben: L, S
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Am bis Az, B
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Dannhäuser
Sachbearbeiter Buchstaben: Alj bis Alz, V bis Y
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr