Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen ein befristeter Aufenthaltstitel ausgestellt werden, damit Sie in Deutschland nach einem Ausbildung- oder Studienplatz suchen können.
Bevor Sie nach Deutschland reisen können, benötigen Sie ein entsprechendes Visum zur Ausbildung, Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung, zum Studium, zu Sprachkursen, zum Schulbesuch, oder zur Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz.
Dieses können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland beantragen.
Bei bestimmten Herkunftsstaaten kann eine Ausnahme der Visumspflicht bestehen.
Zudem müssen zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
- Sie verfügen über einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder über einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt
- Sie haben gute deutsche Sprachkenntnisse (B2 Niveau)
Zur Studienplatzsuche müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert
- Sie verfügen über die schulischen und sprachlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums oder werden diese innerhalb der Aufenthaltsdauer von 9 Monaten erwerben
Bitte beachten Sie, dass die hier geführte Aufzählung nicht abschließend ist und im Einzelfall variieren kann.
Sie benötigen:
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- einen Gültiger Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Einreise mit erforderlichem Visum
- Krankenversicherungsschutz
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert (z.B. durch Verpflichtungserklärung)
- Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder anderer Schulabschluss der zum Hochschulzugang berechtigt
- Sprachzertifikat B2 (für Ausbildungsuche)
- Unterlagen, dass Ihre schulischen und sprachlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums vorliegen oder diese innerhalb der Aufenthaltsdauer von 9 Monaten erworben werden sollen (Studienplatzsuche)
Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht
Hier finden Sie unsere Online-Anträge.
Ersterteilung Aufenthaltstitels für Erwachsene: 100,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Erwachsene (bis 3 Monate): 96,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Erwachsene (mehr als 3 Monate): 93,00 Euro
Ersterteilung Aufenthalttitels für Minderjährige: 50,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Minderjähre (bis 3 Monate): 48,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Minderjähre (mehr als 3 Monate): 46,50 Euro
Stipendiat*innen: kostenfrei (bei Vorliegen der Voraussetzungen)
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: N bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiter Buchstaben: G bis I, Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala bis Ali, T bis U
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: J bis K
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, M
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Stilper
Sachbearbeiter Buchstaben: L, S
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Am bis Az, B
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Dannhäuser
Sachbearbeiter Buchstaben: Alj bis Alz, V bis Y
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr