Ziel ist es, Schüler*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit den Besuch von Sprachkursen, die Durchführung eines Schüleraustausches sowie des Schulbesuches zu ermöglichen.
Besuch von Sprachkursen:
Zu den umfassten Sprachkursen gehören solche, die nicht der Studienvorbereitung dienen. Bei dem Sprachkurs muss es sich um einen Intensivsprachkurs handeln, das heißt es muss in der Regel ein täglicher Unterricht stattfinden mit mindestens 18 Wochenstunden (dies entspricht 24 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten je Woche). Abend- und Wochenendkurse sind nicht ausreichend. Hauptaufenthaltszweck muss das Erlernen der deutschen Sprache sein. Erforderlich hierbei ist der zeitliche Umfang des Sprachkurses.
Schüleraustausch:
Der Schüleraustausch dient der Förderung der Sprachkenntnisse und des persönlichen Kennenlernens anderer Länder und Kulturen. Beim Schüleraustausch handelt es sich um einen zeitlich befristeten Schulaufenthalt, der in der Regel eine Dauer von einem Jahr nicht überschreitet und oftmals über Schüleraustauschorganisationen durchgeführt wird.
Schulbesuch:
Hier ist der Besuch allgemeinbildender Schulen gemeint, der in der Regel ab der 9. Klasse möglich ist und wenn in der Schulklasse eine Zusammensetzung verschiedener Staatsangehörigkeiten gewährleistet ist. Zudem muss es sich um eine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung handeln oder um eine Schule die nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Sie muss die Schüler*innen außerdem auf internationale Abschlüsse vorbereiten. Der Besuch einer Berufsschule im Rahmen einer betrieblichen Lehrlingsausbildung fällt nicht unter diesen Zweck sondern unter den Zweck der Berufsausbildung.
Bevor Sie nach Deutschland reisen können, benötigen Sie ein entsprechendes Visum zur Ausbildung, Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung, zum Studium, Sprachkurse oder Schulbesuch, oder der Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz.
Dieses können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
Bei bestimmten Herkunftsstaaten kann eine Ausnahme der Visumspflicht bestehen.
Zudem müssen zum Zweck des Besuchs eines Sprachkurses oder Schüleraustausches Voraussetzungen erfüllt sein. Sie benötigen:
- einen Nachweis über den Besuch eines Intensivsprachkurs (zeitlicher Umfang von mindestens 18 Wochenstunden)
- einen gesicherten Lebensunterhalt (z.B. durch Verpflichtungserklärung)
- eine geklärte Identität
- Sie müssen die Passpflicht erfüllen
Zum Zwecke des Schulbesuches:
- Aufnahmezusage der Schule
- Einen gesicherten Lebensunterhalt (z.B. durch Verpflichtungserklärung)
- Eine geklärte Identität
- Sie müssen die Passpflicht erfüllen
Bitte beachten Sie, dass die hier geführte Aufzählung nicht abschließend ist und im Einzelfall variieren kann.
Sie benötigen:
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- einen gültigen Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über Besuch eines Intensivsprachkurs
- Nachweis über Aufnahmezusage der Schule
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
- Gegebenenfalls eine gültige Verpflichtungserklärung
Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht
Hier finden Sie unsere Online-Anträge.
Ersterteilung Aufenthaltstitels für Erwachsene: 100,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Erwachsene (bis 3 Monate): 96,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Erwachsene (mehr als 3 Monate): 93,00 Euro
Ersterteilung Aufenthalttitels für Minderjährige: 50,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Minderjähre (bis 3 Monate): 48,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Minderjähre (mehr als 3 Monate): 46,50 Euro
Stipendiat*innen: kostenfrei (bei Vorliegen der Voraussetzungen)
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: N bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiter Buchstaben: G bis I, Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala bis Ali, T bis U
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: J bis K
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Scharinger
Sachbearbeiter Buchstaben: A bis Ak, M
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Stilper
Sachbearbeiter Buchstaben: L, S
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Am bis Az, B
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Dannhäuser
Sachbearbeiter Buchstaben: Alj bis Alz, V bis Y
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr