Der Zugang für ausländische Staatsangehörige zur Ausbildung dient der allgemeinen Bildung und der internationalen Verständigung ebenso wie der Sicherung des Bedarfs an Fachkräften des deutschen Arbeitsmarktes.
Als Ausländer*in können Sie zur Ausbildung nach Deutschland einreisen, wenn:
- die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegt, es sei denn durch die Beschäftigungsverordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarungen wird bestimmt, dass diese nicht zu beteiligen ist
- Ihre Einreise mit dem erforderlichen Visum erfolgte
- mindestens hinreichende deutsche Sprachkenntnisse (A2) vorhanden sind
- bei qualifizierten Berufsausbildungen ausreichende Sprachkenntnisse (B1) vorhanden sind
- gegebenenfalls ein der qualifizierten Berufsausbildung vorgelagerter Deutschsprachkurs absolviert wurde
- Ihr Lebensunterhalt gesichert ist
- ein Ausbildungsvertrag oder Praktikumsplan vorliegt
Zur betrieblichen Weiterbildung können Sie einreisen, wenn:
- die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegt, es sei denn durch die Beschäftigungsverordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarungen wird bestimmt, dass diese nicht zu beteiligen ist
- die Einreise mit erforderlichem Visum erfolgte
- Ihr Lebensunterhalt gesichert ist
- eine abgeschlossene Ausbildung vorliegt. Diese liegt vor bei einer mindestens zweijährigen betrieblichen oder schulischen Berufsausbildung, einer gehobenen schulischen Berufsausbildung (zum Beispiel nach dem Abitur) einer Fachhochschul- oder Hochschulausbildung. Als vergleichbare Qualifikation kann in Einzelfällen auch eine mindestens dreijährige aktuelle Berufserfahrung in dem Beruf anerkannt werden, für den in Deutschland eine Weiterbildung absolviert werden soll. In diesen Fällen muss ein beruflicher Lebenslauf mit den entsprechenden Qualifikationsnachweisen (zum Beispiel Arbeitszeugnisse) vorgelegt werden.
- ein Weiterbildungsplan mit angemessener Unterweisung und Entlohnung vorliegt
Bitte beachten Sie, dass die hier geführte Aufzählung nicht abschließend ist und im Einzelfall variieren kann.
Sie benötigen:
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- einen gültigen Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Einreise mit erforderlichem Visum
- Sprachzertifikat A2 bzw. B1 (bei qualifizierter Berufsausbildung)
- Ausbildungsvertrag bzw. Weiterbildungsplan
- Abgeschlossene Ausbildung (bei Weiterbildung)
Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht
Hier finden Sie unsere Online-Anträge.
Ersterteilung Aufenthaltstitels für Erwachsene: 100,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Erwachsene (bis 3 Monate): 96,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Erwachsene (mehr als 3 Monate): 93,00 Euro
Ersterteilung Aufenthalttitels für Minderjährige: 50,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Minderjähre (bis 3 Monate): 48,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Minderjähre (mehr als 3 Monate): 46,50 Euro
Stipendiat*innen : kostenfrei (bei Vorliegen der Voraussetzungen)
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: N bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiter Buchstaben: G bis I, Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala bis Ali, T bis U
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: J bis K
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, M
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Stilper
Sachbearbeiter Buchstaben: L, S
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Am bis Az, B
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Dannhäuser
Sachbearbeiter Buchstaben: Alj bis Alz, V bis Y
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr