Als Drittstaatsangehörige*r können Sie unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig von einer Qualifikation nach Deutschland einwandern, um hier zu arbeiten.
Die Bundesagentur für Arbeit wird bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel aber weiterhin beteiligt. Die Vorrangprüfung entfällt.
Sie können unabhängig von Ihrer Qualifikation als Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung erhalten. Das muss jedoch durch Verordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarungen und unter Berücksichtigung der Beschäftigungsverordnung erlaubt sein. Zudem benötigen Sie als Ausländer*in, bevor Sie nach Deutschland reisen, ein entsprechendes Visum. Dieses können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
Bei bestimmten Herkunftsstaaten kann eine Ausnahme der Visumspflicht bestehen.
Folgende weiter Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- gesicherter Lebensunterhalt
- Krankenversicherungsschutz
- gültiger Reisepass
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- ein Arbeitsvertrag oder eine Einstellungszusage
- gegebenenfalls Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Ihnen wird keine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erteilt, wenn:
- Sie sich aufgrund des Antrags auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder auf Gewährung subsidiären Schutzes in einem Mitgliedstaat der EU aufhalten
- Sie in einem Mitgliedstaat der EU internationalen Schutz genießen
- Sie sich im Rahmen einer Regelung zum vorübergehenden Schutz in einem Mitgliedstaat der EU aufhalten
- Sie in einem Mitgliedstaat der EU einen Antrag auf Zuerkennung vorübergehenden Schutzes gestellt haben
- Sie in einem Mitgliedstaat der EU geduldet werden
- Sie im Besitz einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind
- Sie das Recht auf freien Personenverkehr genießen
Die erforderlichen Unterlagen können je nach Art der Erwerbstätigkeit variieren, folgende Unterlagen sind jedoch in der Regel vorzulegen:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- gültiger Reisepass
- elektronischer Aufenthaltstitel
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Meldebescheinigung
- aktueller Arbeitsvertrag im Original
- ausgefüllte Stellenbeschreibung (diese muss vorab bei der Ausländerbehörde eingereicht werden)
- Arbeitgeberbescheinigung
- Wohnraumbescheinigung
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über die ordnungsgemäße Teilnahme am Integrationskurs (bei Verlängerung)
- Abschlusszeugnis Integrationskurs (bei Verlängerung)
- Letzte drei Lohn- oder Gehaltsabrechnungen
Bitte beachten Sie, dass die hier geführte Aufzählung nicht abschließend ist und im Einzelfall variieren kann.
Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht
Hier finden Sie unsere Online-Anträge.
- Ersterteilung Aufenthaltstitel für Erwachsene: 100,00 Euro
- Verlängerung Aufenthaltstitel für Erwachsene (bis drei Monate): 96,00 Euro
- Verlängerung Aufenthaltstitel für Erwachsene (mehr als drei Monate): 93,00 Euro
- Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen: kostenfrei
§§ 19 c Abs. 1, 18 Abs. 2 AufenthG
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: N bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiter Buchstaben: G bis I, Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala bis Ali, T bis U
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: J bis K
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, M
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Stilper
Sachbearbeiter Buchstaben: L, S
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Am bis Az, B
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Danhäuser
Sachbearbeiter Buchstaben: Alj bis Alz, V bis Y
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr