einfache Sprache
AAA
Menü

Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit für Nicht-Fachkräfte

Seit dem 1. März 2020 können Sie als Drittstaatsangehörige*r in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten, wenn Sie einen Aufenthaltstitel haben und dem kein gesetzliches Verbot entgegensteht.

Inhalt