Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben Sie als qualifizierte*r Arbeitnehmer*in erweiterte Möglichkeiten nach Deutschland einzuwandern.
Das Zulassungsverfahren für Forscher*innen beruht hierbei auf der Vorlage einer wirksamen Aufnahmevereinbarung oder eines entsprechenden Vertrages mit einer anerkannten Forschungseinrichtung
Wenn Sie zum Zwecke der Forschung nach Deutschland reisen möchten, benötigen Sie ein entsprechendes Visum. Dieses können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen. Bei bestimmten Herkunftsstaaten kann eine Ausnahme der Visumspflicht bestehen.
Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- konkretes Arbeitsplatzangebote
- gesicherter Lebensunterhalt
- erfüllte Passpflicht
Aufgrund der Exklusivität des Aufenthaltstitels für Forscher*innen können Sie als Promovierende*r eine Aufenthaltserlaubnis als Forscher*in nur dann erhalten, wenn die Forschung nicht ausschließlich zum Zweck der Erstellung einer Dissertation durchgeführt wird, sondern in erster Linie einem Forschungsprojekt dient.
Dies ist der Fall, wenn die Dissertation im Rahmen eines Arbeitsvertrages erstellt wird. Wurde für die Durchführung des Promotionsvorhabens ein Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung abgeschlossen, hat Ihr Aufenthaltstitel zum Zwecke der Forschung Vorrang gegenüber dem Aufenthalt zu Zwecken des Studiums.
Die erforderlichen Unterlagen können je nach Art der Erwerbstätigkeit variieren, folgende Unterlagen sind jedoch in der Regel vorzulegen:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- gültiger Reisepass
- elektronischer Aufenthaltstitel
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Meldebescheinigung
- Aktueller Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot
- Arbeitgeberbescheinigung
- Wohnraumbescheinigung
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht
Hier finden Sie unsere Online-Anträge.
Ersterteilung Aufenthaltstitels für Erwachsene: 100,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Erwachsene (bis 3 Monate): 96,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Erwachsene (mehr als 3 Monate): 93,00 Euro
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen: kostenfrei
§ 18d AufenthG
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiterin Buchstaben: N bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiter Buchstaben: G bis I, Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala bis Ali, T bis U
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: J bis K
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, M
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Stilper
Sachbearbeiter Buchstaben: L, S
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Am bis B
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Dannhäuser
Sachbearbeiter Buchstaben: Alj bis Alz, V bis Y
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr