Als ausländische*r Staatsangehörige*r benötigen Sie eine Niederlassungserlaubnis, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU, eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blauen Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte. Dann können Sie Ihre ledigen minderjährigen Kinder nachziehen lassen.
Minderjährige Kinder von EU-Bürger*innen mit einem Freizügigkeitsrecht können ebenso in Deutschland leben und arbeiten.
Bevor Ihre ledigen, minderjährigen Kinder nach Deutschland reisen können, benötigen sie ein entsprechendes Visum zum Familiennachzug. Dieses können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen.
Bei bestimmten Herkunftsstaaten kann eine Ausnahme der Visumspflicht bestehen.
Für alle Fälle des Familiennachzugs gilt, dass die Einreise der*des Ehe- oder Lebenspartner*in zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft beziehungsweise der lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft erfolgen muss.
Weitere Voraussetzungen sind:
- dass die*der Familienangehörige (zu dem der Familiennachzug stattfindet)
im Besitz eines Aufenthaltstitels ist
- über ausreichend Wohnraum und einen gesicherten Lebensunterhalt verfügt
- Einverständnis des Aufenthalts des Kindes in der Bundesrepublik Deutschland des nicht mitziehenden Elternteils
Bitte beachten Sie, dass die hier geführte Aufzählung nicht abschließend ist und im Einzelfall variieren kann.
Sie benötigen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- gültiger Reisepass
- elektronischer Aufenthaltstitel (bei Verlängerung)
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Meldebescheinigung
- Heiratsurkunde, gegebenenfalls mit Apostille deutscher Übersetzung
- Ausweis der Ehegattin oder des Ehegatten
- Ausweise der Kinder
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung (im Falle einer Beschäftigung)
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Persönliche Vorsprache mit Partner*in und Kindern
- Nachweis über Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht (wenn Kind unehelich ist)
- Nachweis über die ordnungsgemäße Teilnahme am Integrationskurs
- Abschlusszeugnis Integrationskurs
- Letzte 3 Lohn/-Gehaltsabrechnungen
Bei Selbstständigen:
- Bescheinigung über den monatlichen Nettoverdienst
Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht
Hier finden Sie unsere Online-Anträge.
Bei Neueinreise: 100,00 Euro
Bei Verlängerung für Erwachsene: 93,00 Euro
Bei Verlängerung für Minderjährige: 46,50 Euro
Bei Bezug von öffentlichen Leistungen: kostenfrei
(bei Vorlage des entsprechenden Bescheides)
§§ 4, 5, 7, 8, 12, 12a, 27, 29, 32. Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten: § 41 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis E
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: Alk bis Als, O bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiter Buchstaben: Alh, G bis H
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, Alt, V bis Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: Alb bis Alg, K
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ali bis Alj, L bis N
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Stilper
Sachbearbeiter Buchstaben: J, S
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Alu bis Alz, B, F, I
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Dannhäuser
Sachbearbeiter Buchstaben: Ala, Am bis Az, T bis U
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr