Aufenthaltstitel für Fachkräfte
Inhalt
Es wird unterschieden zwischen Fachkräften mit Berufsausbildung und Fachkräften mit akademischer Ausbildung. Beide Kategorien sind grundsätzlich rechtlich gleichgestellt.
Fachkräften nach §§ 18a oder 18b Abs. 1 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der ihre Qualifikation sie befähigt.
Fachkräfte mit akademischer Ausbildung gemäß § 18b Abs. 1 AufenthG können die qualifizierte Beschäftigung nicht nur in Berufen ausüben, die einen Hochschulabschluss voraussetzen,
sondern auch in Berufen, die im fachlichen Kontext zu der Qualifikation üblicherweise Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen, die in einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden. Diese Voraussetzung prüft die Bundesagentur für Arbeit im Zustimmungsverfahren.
- Qualifizierte Beschäftigung: diese liegt vor, wenn zu ihrer Ausübung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, die in einem Studium oder in einer qualifizierten
Berufsausbildung erworben werden. - Konkretes Arbeitsplatzangebot: Als Nachweis dient der vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Vordruck „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
- Anerkennung der ausländischen Qualifikation
- Bei Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung muss die Gleichwertigkeit der Qualifikation festgestellt worden sein.
- Bei Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung muss ein anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder ein einem deutschen vergleichbarer ausländischer
Hochschulabschluss vorliegen.
- Angemessene Altersvorsorge
- gegebenenfalls Berufsausübungserlaubnis (bei reglementierten Berufen)
Sie benötigen:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- gültiger Reisepass
- elektronischen Aufenthaltstitel
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Meldebescheinigung
- aktueller Arbeitsvertrag
- Ausgefüllte Stellenbeschreibung (diese muss vorab bei der Ausländerbehörde eingereicht werden)
- Bestätigung über den erfolgreichen Studienabschluss
- Ihren deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschulabschluss im Original sowie der Übersetzung mit Beglaubigung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Wohnraumbescheinigung
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
Bitte beachten Sie, dass die hier geführte Aufzählung nicht abschließend ist und im Einzelfall variieren kann.
Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht
Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung - Onlineformular
Ersterteilung Aufenthaltstitels für Erwachsene: 100,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Erwachsene (bis 3 Monate): 96,00 Euro
Verlängerung Aufenthaltstitel für Erwachsene (mehr als 3 Monate): 93,00 Euro
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen: kostenfrei
§§ 18a, 18b Abs. 1, 18 Abs. 2 AufenthG
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: C bis F
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: N bis R
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Beck
Sachbearbeiter Buchstaben: G bis I, Z
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: Ala bis Ali, T bis U
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: J bis K
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, M
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Stilper
Sachbearbeiter Buchstaben: L, S
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Günther
Sachbearbeiter Buchstaben: Am bis Az, B
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
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Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Dannhäuser
Sachbearbeiter Buchstaben: Alj bis Alz, V bis Y
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr