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Familiennachzug

Der Schutz von Ehe und Familie genießt im Grundgesetz besonderen Schutz. Der Staat hat demnach die Familie zu schützen und zu fördern. Deshalb gibt es im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft – den sogenannten Familiennachzug.

 

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