Bei einem Titel zum Aufenthalt aus familiären Gründen, erfolgt die Prüfung immer auf der Grundlage von allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen kombiniert mit den besonderen Erteilungsvoraussetzungen der jeweiligen Norm.
Unter familiäre Gründe fallen unter anderem der Ehegattennachzug, der Kindernachzug, der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz sowie der Familiennachzug sonstiger Familienangehöriger.
Sie benötigen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- gültiger Reisepass
- elektronischer Aufenthaltstitel (bei Verlängerung)
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Meldebescheinigung
- Heiratsurkunde, gegebenenfalls mit Apostille deutscher Übersetzung
- Ausweis von Partner*in und Kindern
- Wohnraumbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung (im Falle einer Beschäftigung)
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Persönliche Vorsprache mit Partner*in und Kindern
- Nachweis über Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht (wenn Kind unehelich ist)
- Nachweis über die ordnungsgemäße Teilnahme am Integrationskurs
- Abschlusszeugnis Integrationskurs
- Letzte 3 Lohn/-Gehaltsabrechnungen
Bei Selbstständigen:
- Bescheinigung über den monatlichen Nettoverdienst
Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht
Bei Neueinreise: 100,00 Euro
Bei Verlängerung für Erwachsene: 93,00 Euro
Bei Verlängerung für Minderjährige: 46,50 Euro
Bei Bezug von öffentlichen Leistungen: kostenfrei
(bei Vorlage des entsprechenden Bescheides)
§§ 4, 5, 7, 8, 12, 12a, 27 ff. Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten: § 41 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Frau Scheck
Sachbearbeiterin Buchstaben: A bis Ak, Am bis Az, I
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Günther
Sachbearbeiterin Buchstaben: B bis C, Alf bis Alh
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Haag
Sachbearbeiterin Buchstaben: D bis G, Ala
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Scharinger
Sachbearbeiterin Buchstaben: J, L bis M, O, Z, All bis Alr
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Zogel
Sachbearbeiterin Buchstaben: K, N, Ali
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Buchstaben: H, T - Y, Alb bis Ale, Alk
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Herr Ott
Sachbearbeiter Buchstaben: P bis S, Als bis Alz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr