Wenn sich durch persönliche Veränderungen, beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, Ihr Name ändert oder wenn sich bei Ihrer Firma die Bezeichnung geändert hat, müssen Sie dies in den Fahrzeugpapieren ändern lassen.
Ihre Angaben werden dann von der Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein) und in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) angepasst.
Wichtig! Bevor Ihre Zulassung geändert werden kann, muss die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen.
Auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug technisch verändern, müssen Sie das bei der zuständigen Zulassungsbehörde angeben. Die Änderungen werden dann durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Technische Änderungen am Fahrzeug erfordern sogenannte Änderungsabnahmen. Jede Änderung erfordert dabei Genehmigungen, damit das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen werden kann. Inwieweit nach einer Veränderung Ihr Fahrzeug durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation begutachtet werden muss, hängt von Art und Umfang der Änderung ab. Aus der Art der Änderung ergibt sich auch, ob und wann eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere vorgeschrieben ist.
Hier gelten die Allgemeine Betriebserlaubnis und Allgemeine Bauartgenehmigungen. Darin ist festgelegt, ob eine Änderungsabnahme durchgeführt werden muss oder ob das Mitführen dieser Dokumente ausreicht. Wenn die Änderung nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss, ist dies auf der entsprechenden Teilegenehmigung vermerkt.
Ihr Hauptwohnort, Betriebssitz oder der Ort der beteiligten Niederlassung muss im Landkreis Nürnberger Land sein. Es dürfen keine Gebührenrückstände beim Landratsamt Nürnberger Land vorliegen. Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände von 10,00 Euro oder mehr vorliegen. Sollten solche Steuerrückstände vorliegen, sind diese beim Hauptzollamt einzuzahlen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierte Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einbehalten hat, wenden Sie sich bitte an die Bank damit diese die Zulasssungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der Zulassungsbehörde zur Änderung vorlegen kann.
Die Verwahrung von finanzierten Fahrzeugbriefen kann nur ausschließlich in der Zulassungsbehörde in Lauf a.d. Pegnitz vorgenommen werden. Die Außenstellen verfügen über diese Möglichkeit nicht.
Bitte senden die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an:
Landratsamt Nürnberger Land
Sachgebiet 34.1
91205 Lauf a. d. Pegnitz
Unser Service für Eilige:
Für Änderungen der Anschrift innerhalb des Landkreises Nürnberger Land. Wenn Sie sich den Gang zur Zulassungsstelle ersparen wollen und einige Tage ohne Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) auskommen, können Sie uns Ihren bisherigen Fahrzeugschein auch zusenden. Legen Sie bitte eine Ablichtung Ihrer Meldebestätigung oder eine Ablichtung Ihres Personalausweises inklusive Rückseite bei. Sie erhalten von uns dann unverzüglich den berichtigten Fahrzeugschein zugesandt.
Bitte geben Sie zusammen mit Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Adressänderungen eine Telefonnummer an, unter welcher Sie für mögliche Rückfragen erreichbar sind!
Berichtigung des Fahrzeugscheines / -briefes bei Namensänderung
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Firmen (Juristische Personen) einen Handelsregisterauszug sowie Personalausweis des Geschäftsführers (Kopie des Ausweises genügt)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Vollmacht, wenn eine beauftragte Person den Antrag stellt
Berichtigung des Fahrzeugscheines bei Änderung der Anschrift innerhalb des Landkreises Nürnberger Land
- Personalausweis
- bei Firmen (Juristische Personen) einen Handelsregisterauszug sowie Personalausweis des Geschäftsführers (Kopie des Ausweises genügt)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Vollmacht, wenn eine beauftragte Person den Antrag stellt
Berichtigung des Fahrzeugscheines / -briefes bei technischen Änderungen am Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. die Betriebserlaubnis (z.B. bei Sportanhängern oder Leichtkrafträdern)
- einen Untersuchungsbericht bzw. ein Gutachten der Technischen Prüfstelle (über technische Änderungen)
- eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) wenn sich die Fahrzeugart geändert hat (z.B. Umschlüsselung Pkw auf Lkw oder Pkw auf So.Kfz)
Die Online-Terminreservierung ist ausschließlich für die Hauptstelle im Gebäude des Landratsamtes Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz möglich.
Die Gebühr beträgt 12,10 – 24,20 Euro.
Wenn der Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird, zusätzlich 15,30 Euro.
Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.
Kfz-Zulassungsstelle Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 12.30 Uhr
Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Am Mittwoch und am Freitag Nachmittag bleibt das Amt geschlossen.
Kfz-Zulassungsstelle Altdorf
Oberer Markt 2 (Kultur-Rathaus)
90518 Altdorf bei Nürnberg
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle Hersbruck
Unterer Markt 1 (Rathaus)
91217 Hersbruck
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr