Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilte Fahrerlaubnis berechtigt nur zum Führen von Dienstfahrzeugen während der Dauer des Dienstverhältnisses.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich während oder nach dem aktiven Dienstverhältnis von der Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine, zivile Fahrerlaubnis im Umfang der erteilten Dienstfahrerlaubnis unter erleichterten Bedingungen erteilen zu lassen.
Reichen Sie den Antrag "Erteilung Führerschein" zusammen mit diesen Dokumenten ein:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung in den Maßen 35 x 45 mm
- Ihre Unterschrift auf dem Formblatt
- Dienstführerschein oder, falls Sie bereits aus dem Dienst ausgeschieden sind, eine Bescheinigung Ihrer früheren Arbeitsstelle über die erteilte Fahrerlaubnis
- gegebenenfalls der bereits vorhandene zivile Führerschein
- gegebenenfalls bei gleichzeitiger Verlängerung der C-/D-Klassen Nachweise über die körperliche und geistige Eignung
Bei Antragstellung auf dem Postweg ist es ausreichend, eine Kopie des Personalausweises und der Führerscheine einzureichen.
- Bearbeitungsgebühr: 43,90 Euro
Frau Bößner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Merkl
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Windsheimer
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname A - Hr
Frau Facius
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname Hs - P
Herr Maußner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname Q - Z