Wenn Sie eine Fahrerschulung nach Anlage 7a Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die mindestens sieben Stunden umfasst, erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie in Ihrem Führerschein die Schlüsselzahl 96 bei der Klasse B eintragen lassen. Dieser Eintrag berechtigt Sie dazu, Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm zu führen, sofern die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3500, aber weniger als 4250 Kilogramm umfasst.
Wenn Sie eine Fahrerschulung nach Anlage 7b FeV, die mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten umfasst, erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie in Ihrem Führerschein die Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B eintragen lassen. Dieser Eintrag berechtigt Sie dazu, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW bei einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von maximal 0,1 Kilowatt pro Kilogramm im Inland zu führen.
Die Berechtigung zum Führen der jeweiligen Kraftfahrzeuge besteht erst mit Aushändigung des Führerscheins mit der entsprechenden Schlüsselzahl. Alleine der Nachweis über die abgeschlossene Fahrerschulung berechtigt nicht zum Führen dieser Fahrzeuge.
Voraussetzungen für die Schlüsselzahl 96 sind:
- Mindestalter von 18 Jahren beziehungsweise 17 Jahren beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Vorbesitz der Klasse B beziehungsweise das Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung
- Fahrerschulung nach Anlage 7a FeV (mindestens sieben Stunden)
Voraussetzungen für die Schlüsselzahl 196 sind:
- Mindestalter von 25 Jahren
- Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren (durchgehend)
- Fahrerschulung nach Anlage 7b FeV (mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten)
Sie können die Eintragung der jeweiligen Schlüsselzahl entweder vorab oder nach Abschluss der Fahrerschulung zusammen mit dem jeweiligen Nachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Der Vorteil bei der Beantragung vorab ist, dass der Kartenführerschein in der Regel nach Abschluss der Fahrerschulung bereits beim Landratsamt vorliegt und bei Vorlage des Nachweises ausgehändigt werden kann. Die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins, welcher kostenpflichtig ist, entfällt damit.
Bitte beachten Sie, dass für die persönliche Vorsprache eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich ist. Einen Termin können Sie hier reservieren.
Reichen Sie den "Antrag Erteilung" zusammen mit diesen Dokumenten ein:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung in den Maßen 35 x 45 mm
- Unterschrift auf dem Formblatt
- aktueller Führerschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bei nicht persönlicher Antragstellung wird der Ausweis oder Reisepass sowie der Führerschein in Kopie benötigt.
Zur Eintragung der Schlüsselzahl 96 wird zusätzlich benötigt:
- Nachweis über eine Schulung nach Anlage 7a FeV
Zur Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird zusätzlich benötigt:
- Nachweis über eine Schulung nach Anlage 7b FeV (nicht älter als ein Jahr nach Abschluss der Schulung)
- Bearbeitungsgebühr: 38,60 Euro (bei gleichzeitiger Umstellung des Alt-Führerschein: 53,90 Euro)
- bei Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins zusätzlich: 10 Euro
- bei Direktversand zusätzlich: 5,10 Euro
§ 6a und 6b, Anlage 7a und 7b Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Frau Bößner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Merkl
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Windsheimer
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname A – Hr
Frau Facius
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname Hs – P
Herr Maußner
Fahrerlaubnisbehörde
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Anfangsbuchstabe Nachname Q - Z