Das grüne Kennzeichen gibt es nur für Fahrzeuge, die von der Steuer befreit wurden.
Es ist an konkrete Einsatzzwecke gebunden.
Beispiele sind Fahrzeuge in der Forst- oder Landwirtschaft, Arbeitsmaschinen, Fahrzeuge von Hilfsorganisationen oder Anhänger für Sportgeräte. Für das grüne Kennzeichen ist kein bestimmter Fahrzeugtyp vorgeschrieben.
Die Steuerfreiheit ist einerseits der große Vorteil von grünen Schildern. Durch die engen Reglementierungen können Sie ihr Fahrzeug andererseits aber auch nur für die genaue Tätigkeit verwenden, für die es die Befreiung von der Kfz-Steuer erhalten hat.
Die Zulassungsbehörden teilen die grünen Kennzeichen nur zu, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt vorliegt. Wenn diese bereits vor einer Entscheidung des Hauptzollamtes ausgegeben werden, geschieht dies um den Antragsteller zusätzliche Kosten zu ersparen. Der Halter ist zur Änderung verpflichtet, wenn seinem Antrag nicht entsprochen wird.
Eine internetbasierte Zulassung bei einem grünen Kennzeichen ist noch nicht möglich.
Hier können Sie sich Ihr Wunschkennzeichen schon jetzt online reservieren.
Die Online-Terminreservierung ist ausschließlich für die Hauptstelle im Gebäude des Landratsamtes Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz möglich.
Kfz-Zulassungsstelle Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 12.30 Uhr
Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Am Mittwoch und am Freitag Nachmittag bleibt das Amt geschlossen.
Kfz-Zulassungsstelle Altdorf
Oberer Markt 2 (Kultur-Rathaus)
90518 Altdorf bei Nürnberg
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle Hersbruck
Unterer Markt 1 (Rathaus)
91217 Hersbruck
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr