Gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schienen und Straßen veröffentlicht der Landkreis Nürnberger Land einen jährlichen Gesamtbericht über die Höhe der Ausgleichsleistungen für die bestellten Busverkehrsleistungen.
Den aktuellen Bericht finden Sie hier .