Notare beziehungsweise beurkundende Stellen und Gerichte müssen dem Gutachterausschuss Verträge zuzusenden, wenn Bürger*innen
- Eigentum an einem unbebauten oder bebauten Grundstück übertragen
- Teileigentum übertragen
- ein Erbbaurecht begründen
und bei Zuschlagsbeschlüssen im Zwangsversteigerungsverfahren. All diese Urkunden werden statistisch ausgewertet und fließen in die Kaufpreissammlung ein, die die Grundlage für die Verkehrswert- und Bodenrichtwertermittlung und insbesondere für die Ableitung wertrelevanter Daten bildet.
Der Gutachterausschuss erfasst die Daten und wertet sie zur Führung der Kaufpreissammlung aus.
Sie erhalten als Antragsteller*in Auskünfte aus der Kaufpreissammlung:
- als Vertreter*in einer Behörde (entsprechend § 11 Abs. 2 GutachterausschussV)
- als öffentlich bestellte*r und vereidigte*r Sachverständige*r bei Nachweis des Bewertungsauftrages
- als Sachverständige*r bei Nachweis eines berechtigten Interesses, zum Beispiel Gerichtsauftrag für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
- weitere Anträge müssen im Einzelfall geprüft werden
Übersenden Sie das ausgefüllte Formular „Auskunft aus der Kaufpreissammlung“
per E-Mail an gutachterausschuss@nuernberger-land.de oder
per Briefpost an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz
Die Bearbeitung Ihrer Auskunftsanfrage nimmt fünf bis zehn Werktage in Anspruch.
Bitte legen Sie als öffentlich bestellte*r und vereidigte*r Sachverständige*r den Nachweis des Bewertungsauftrages beziehungsweise als Sachverständige*r einen Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse vor.
Kaufpreissammlung - Auskunft online beantragen.
Die Kosten belaufen sich auf 20 Euro je Vergleichswert. Die Gebühr für die Anpassung anonymisierter Vergleichskauffälle erfolgt aufwandsabhängig.
Herr Hofmann
Gutachterausschuss
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Frau Wernz
Gutachterausschuss
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz