Im Rahmen eines Sonderbaus wird der Brandschutz entweder seitens der Genehmigungsbehörde geprüft oder durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz.
Sollte eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit im Hinblick auf den baulichen Brandschutz bestehen, so wird bauaufsichtlich eingeschritten.
Voraussetzung sind ein Baugenehmigungsverfahren oder bauaufsichtliches Einschreiten.
Die Kosten sind abhängig vom Sachverhalt beziehungsweise den Baukosten.
Bauen, Planungsrecht und Denkmalschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz