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Entschädigungsfonds für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümern

Der Entschädigungsfonds ist ein Sondervermögen, das der Freistaat Bayern und die Kommunen gemeinsam tragen. Mit diesem Geld werden umfangreiche Maßnahmen an Denkmälern mit überregionaler Bedeutung und einer akuten Gefährdung unterstützt.

Eine Förderung durch den Entschädigungsfonds können Sie als Denkmaleigentümer*in nicht direkt selbst beantragen, Sie können Ihr Objekt höchstens der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt vorschlagen. Diese wählt zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege geeignete Bauwerke aus.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege

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