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ImmSch: Mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen im Anwendungsbereich der 44. Bundesimmissionsschutzverordnung

Als Betreiber von mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen unterliegen Sie Überwachungs-, Mess-, Dokumentations- und Meldepflichten.

Beratung und Auskünfte zum Immissionsschutz

Das Landratsamt Nürnberger Land berät unter anderem Bürger*innen sowie Betreiber*innen von Anlagen zu Fragen des Immissionsschutzes.

Genehmigung für die Errichtung, den Betrieb oder die Änderung einer Anlage

Für die Errichtung, den Betrieb sowie einer wesentlichen Änderung bestimmter Industrieanlagen, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. 

Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen

Genehmigungsbedürftige Anlagen werden regelmäßig kontrolliert, ob sie den rechtlichen Vorschriften und dem Inhalt der zugrundeliegenden Genehmigung entsprechen.

Anlagensicherheit und Störfallvorsorge

Als Betreiber*in bestimmter Betriebe beziehungsweise Betriebsbereiche mit besonders großem Gefahrenpotenzial sind Sie verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen zu ergreifen.