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Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet

Überschwemmungsgebiete dienen grundsätzlich dazu, die noch vorhandenen Rückhalteräume von Bebauung freizuhalten und so den Gewässern in Hochwassersituationen zu ermöglichen, sich gezielt in Bereiche auszudehnen, in denen kein großer Schaden angerichtet wird. Für Bauvorhaben in diesen Gebieten benötigen Sie daher eine gesonderte wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung.

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