Im Landkreis Nürnberger Land wurden verschiedene Bereiche entlang der Pegnitz, der Schnaittach, der Schwarzach und des Röttenbachs als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Im Regionalplan des Planungsverbands Industrieregion Mittelfranken sind daneben ausgewiesene Flächen als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz enthalten. Diese gelten als vorläufig gesichert.
Um die Rückhalteräume zum Hochwasserschutz funktionsfähig zu erhalten, müssen die entsprechenden Flächen weitestgehend von Gebäuden oder anderen Anlagen und Einrichtungen freigehalten werden. Das Gesetz enthält in den §§ 78, 78a WHG deshalb einen Katalog von Vorhaben, welche in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten grundsätzlich untersagt sind.
Für folgende Vorhaben müssen Sie eine gesonderte wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragen:
- die Ausweisung von Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch,
- die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuchs
- die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen,
- das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
- die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können,
- das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
- das Anlegen von Baum- oder Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen,
- die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.
In den Bereichen festgesetzter Überschwemmungsgebiete können gegebenenfalls noch weitere Einschränkungen vorliegen. Eine Ausnahmegenehmigung erhalten Sie nur dann, wenn Sie alle im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllen. Die genannte Ausnahmegenehmigung erhalten Sie immer in einem eigenständigen Verfahren und nicht im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.
Informationen zu Grenzen von Überschwemmungsgebieten:
Sie können beim Landratsamt Nürnberger Land die Pläne von vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete (HQ100) einsehen. Im Internet können Sie die Grenzen von Überschwemmungsgebieten im UmweltAtlas Bayern einsehen.
Faktische Überschwemmungsgebiete
Solange Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern weder amtlich festgesetzt noch vorläufig gesichert wurden, handelt es sich um sogenannte „faktische Überschwemmungsgebiete“. Diese dürfen in ihrer Funktion als Rückhalteflächen nur in wenigen Ausnahmefällen beeinträchtigt werden. Bei geplanten Maßnahmen müssen Sie dort § 77 WHG beachten.
Maßnahmen, die das Rückhaltevolumen beeinträchtigen, sind nur möglich, wenn Sie rechtzeitig Ausgleichsmaßnahmen schaffen. Voraussetzung ist, dass keine Gründe des Allgemeinwohls dem Vorhaben entgegenstehen.
Heizölverbraucheranlagen
Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist auf Grund des hohen Schadensrisikos grundsätzlich verboten. Bereits bestehende Anlagen müssen Sie bis spätestens 05. Januar 2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten. Wird Ihre Bestandsanlage wesentlich geändert, müssen Sie die Hochwassersicherheit im Zuge dieser Maßnahmen sicherstellen.
Im Regelfall sind folgende Unterlagen ausreichend:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen im Einzelfall nach § 78 Abs. 5 WHG, siehe „Formulare“, dieser gilt zugleich als Antrag
- Lageplan
- Grundrisszeichnungen, Schnitte und Ansichten
- Baubeschreibung mit Kosten
Bitte reichen Sie die Unterlagen unterschrieben (auch) in digitaler Form ein. Nähere Informationen erhalten Sie in den Erläuterungen zum Antragsformular. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden.
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- Hochwassergefahrenflächen HQ100 im UmweltAtlas Bayern
- Regionalplan Industrieregion Mittelfranken
- Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge
- Eigenvorsorge im Hochwasserfall
- Hochwassernachrichtendienst
- Sichere Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten
- Hinweiskarte Oberflächenabfluss und Sturzflut
Herr Zimmermann
Wasserrecht und Bodenschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz