Hier finden Sie alle Informationen und Dokumente zu aktuell laufenden wasserrechtlichen Verfahren.
Wenn Sie wegen Bauarbeiten das Grundwasser absenken oder Schicht- und Niederschlagswasser umleiten müssen, müssen Sie sich dies durch Antragstellung genehmigen lassen.
Stau- und Triebwerksanlagen dienen heute vorwiegend der regenerativen Stromerzeugung. Ziel ist eine umweltverträgliche Nutzung der Wasserkraft.
Grundsätzlich regelt die jeweilige kommunale Entwässerungssatzung die Einleitung von Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation. In bestimmten Fällen benötigen Sie jedoch eine gesonderte Einleitgenehmigung.
Erdaufschlüsse und Bohrungen für Erkundungszwecke oder zur Errichtung von Brunnen müssen Sie beim Landratsamt anmelden.
Wenn wassergefährdende Stoffe ins Erdreich eindringen müssen umgehend Maßnahmen ergriffen werden.
Durch Maßnahmen an einem Gewässer können sich Auswirkungen zum Beispiel auf den Wasserabfluss, die Uferstruktur, Ufervegetation sowie auf die Gewässerunterhaltung ergeben.
Um in naturnahen Gewässern einen guten Gewässerzustand zu erreichen und zu erhalten, ist Ihr Beitrag wichtig, insbesondere als Eigentümer*innen und Nutzer*innen von Grundstücken an Gewässern.
Für Vorhaben in Überschwemmungsgebieten benötigen Sie eine gesonderte wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung.
Niederschlagswasser sollte grundsätzlich dezentral versickern, um das Grundwasser neu zu bilden und Überschwemmungen zu vermeiden.